Lehrer/in Schweigepflicht bei Volljährigen
Hallo, ich wollte mal nachfragen wie es mit der Schweigepflicht bei Volljährigen aussieht ?
Darf der oder die Lehrer/in anderen Lehrern von persönlichen Problemen, die ein Schüler ihm/ihr anvertraut hat, erzählen? Oder darf er/sie das auch anderen Schülern sagen? Darf er/sie zum Beispiel zu Freunden des Schülers sagen:'' Du bist doch mit **** befreundet, ihm/ihr gehts nicht so gut, kümmer dich bitte mal darum.''
Liebe Grüße!
6 Antworten
Natürlich gibt es für Lehrer eine Schweigepflicht - und auch für alle anderen Personen, die an einer Schule tätig sind. Die Privatsphäre einzelner Personen muss geschützt werden, und wenn jemand nicht will, dass eine Sache anderweitig thematisiert wird, darf sie auch nicht ausgebreitet werden.
Sicher gibt es aber Gespräche unter den Lehrern, man muss sich ja austauschen, wenn es darum geht, Probleme anzugehen oder zu lösen. Dass die Inhalte solcher Gespräche nicht in der ganzen Schulumgebung oder sogar öffentlich beredet werden dürfen, versteht sich von selbst. Ansonsten versuchen die Verantwortlichen nur, etwas Positives bewirken zu können - da sollte niemand etwas einzuwenden haben.
Wenn ein Schüler von einem persönlichen Problem berichtet, ist es ok, wenn der Lehrer sich mit den Kollegen austauscht, von denen er Verständnis oder Hilfe erwarten kann. Es gibt durchaus Situationen, wo man auch als Lehrer den Wunsch hat, sich die Angelegenheit von der Seele zu reden. Wenn der Lehrer zu Schülern sagt, dass es Person X nicht so gut gehe, und sie auffordert, sich darum zu kümmern oder irgendwie mitzuhelfen, halte ich das für legitim. Der Lehrer will die Sache nicht an die große Glocke hängen, sondern dem Schüler helfen - und da er die Angelegenheit sehr allgemein ausgedrückt hat ("Ihm geht es nicht so gut."), wird die Privatsphäre auch nicht wirklich verletzt.
Letztlich muss man sich die Personen genau aussuchen, denen man persönliche Dinge anvertraut. Wenn du einen Lehrer kennst, mit dem du dich gut verstehst und mit dem du dich gut verständigen kannst, dürfte ein persönliches Problem bei ihm gut aufgehoben sein. Wichtig ist, dass man angemessen miteinander umgeht und sinnvoll miteinander redet, denn nur dann können Probleme gelöst werden - und das Lösen von Problemen kann nur im Sinne aller Beteiligten sein.
Ein Lehrer ist kein Arzt oder Priester. Er unterliegt nicht der Schweigepflicht, sondern hat - wie jeder andere auch - vertauliche Gespräche vertraulich zu behandeln, wenn der Gesprächspartner das wünscht.
Sie/er hat allerdings eine Fürsorgepflicht - und der allgemeine Hinweis an den Freund, das Kollegium, der Schulleitung oder dem Sozialarbeiter auf ein Problem bei dir wäre genau das, was ich von einem guten Lehrer erwarten würde: nicht wegsehen, ignorieren, als gering abtun sondern ernst nehmen!
Vertrauliche Details hat sie/er damit ja nicht preisgegeben und damit dein Vertrauen missbraucht, wenn sie/er die Sache ernst nimmt und andere um Hilfe bittet oder informiert :-O
G imager
Was ist denn wenn es eigentlich ausreicht, wenn man mit dem Lehrer reden kann? Bzw. wenn einem das schon hilft und es einem dann besser geht ? Es handelt sich ja nicht um Selbstmord oder sonstige selbstzerstörende Verhaltensweisen. ???
Klar dürfen Lehrer das. Sie haben keine besondere Verpflichtung wie z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte. Es sollte sich also jeder genau überlegen, was und vor allem welchem Lehrer er etwas anvertraut. Nur wo wirklich Vertrauen herrscht kann auch wirklich offen geredet werden, denn dann verbietet der Anstand, was das Gesetz völlig offen lässt.
Also ich weiß, dass es eine Schweigepflicht gibt! Nur wie weit sie gefasst ist, weiß ich nicht... also, dass sie das immer dürfen stimmt nicht... Sie müssen nur, wenn ein Schüler selbstmordgefährdet o.Ä. ist...
Die Schweigepflicht fängt nicht erst mit der Volljährigkeit an. Ein Lehrer sollte vertrauliche Gespräche immer für sich behalten, es sei denn Jemand wird durch sein Schweigen gefährdet.
In meiner Schule war das relativ normal und gehörte mit zur Erziehung. Denn Schule ist nicht nur zum Lernen da. Sie soll auch soziales Verhalten unter anderem vermitteln.
Ich erinnere da einen Fall in meiner Schule. Eine Mitschülerin einer anderen Klasse war an einen Dealer geraten. Auch wir hörten davon. Denn er war Mitglied einer Klique. Der Fall wurde von der Schülermitverwaltung aus besprochen.
Die Mitschülerin verabredete sich also normal mit den Dealer und seiner Klique. Ein Teil unserer Schule vermöbelte sie nach Strich und Faden. Der Mitschülerin wurde geholfen bis sie durch den Entzug war. Das Thema war durch. Es musste kein Arzt oder sonst eine Stelle eingeschaltet werden. Sie machte ohne Probleme ihr Abitur. - Wir waren übrigens eine reine Mädchenschule, die Dealer gut trainierte Jungs.
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Als wir massiv in der Pubertät steckten wurden wir alle verdonnert uns umeinander zu kümmern. Unsere Klassenlehrerin wollte wissen wer mit wem in Kontakt steht außerhalb der Schule und kontrollierte dies auch so lange bis es normal war. Damit wir uns mit jeweils unterschiedlichen Hintergründen gegenseitig unterstützen, füreinander da sind. Denn Lehrer können nicht für alle SchülerInnen den Heilpädagogen geben. Dazu reicht einfach weder ihre Zeit noch ihre Kraft aus.
Na, Drogen kamen damals in unserer Stadt erst auf. Und die Anregung kam auf weil jemand in der Klasse tatsächlich Hilfe benötigte. Beides also keine Themen die unbedingt mit dem Alter zusammen hängen.
Ja. Wenn ich einem Menschen etwas ausdrücklich im Vertrauen sage dann sollte das in jedem Fall auch so behandelt werden. Ausnahmen habe ich ja aufgeschrieben als Beispiel.
Im ersten Fall wusste die SMV den Namen. Und da hatten wir keine Schwätzer reingewählt.
Im zweiten Fall mag es der Klasse ersichtlich gewesen sein. Die Vorgehensweise der Leherin wurde allerdings respektiert. Und wäre im Bedarfsfall auch verteidigt worden.
Naja. Ich bin schon etwas älter. Was für Dein Alter heute normal ist war für uns noch Ausnahme.
Naja aber was ist wenn man dem Lehrer oder der Lehrerin halt private Sachen erzählt? Sowas darf man doch nicht weitersagen und vor allem nicht, wenn derjenige volljährig ist und ausdrücklich sagte, man solle es nicht weitererzählen?
Das ist logisch, dass sie nicht für jeden da sein können, aber manchmal reichen ja auch schon einige Gespräche um zu helfen, dafür muss man ja nicht zum Psychodog rennen... ?
Das was du erzählst hört sich eher nach Unter oder Mittelstufe an. Ich würde es jedenfalls nicht befürworten, wenn die ganzen Kurse alles wüssten. Das wäre dann nämlich der ganze Jahrgang!!!