Schweigepflicht Arbeitgeber zur Kündigung?

8 Antworten

Er darf in diesem Fall sehr wohl die Wahrheit an deine Ex-Kollegen weitererzählen. Für das Betriebsklima ist eine solche Mitteilung sogar notwendig, um Unsicherheit und Unklarheiten zu vermeiden. Sonst würden sich deine Kollegen ja im Zweifel fragen, wer als nächstes dran sein könnte.

 

annonym069 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 13:27

Vielen Dank.

Wie wäre es dann Beispielsweise wenn mein Arbeitgeber den Kündigungsgrund nicht intern weitererzählt sondern an Leute die mit der Firma nix zu tun haben.

Beispielsweise an Freunde von mir die er zufällig trifft.

Hier kommt es schon sehr stark auf die gesamten Umstände und Zusammenhänge dieses Vorfalls an. 

Innerbetrieblich, wie insbesondere auch ausserbetrieblich gibt es sowohl für AG wie AN bis auf wenige Ausnahmen ( abhängig von der Causalität ) ein gewisses Mass an Verschwiegenheitspflichten. 

Ausserbetrieblich darf er genauere Gründe höchstens an Ämter und Behörden in so weit benennen, als er diesen dann zum Sachverhalt auch selbst verpflichtet wäre. ( eine fristlose Kündigung muss hier und dort nun mal begründet werden , bleibt dann aber diskret in den Kommunikationen zwischen AG und Behörden ) 

Ansonsten darf der AG in der Regel solche Informationen nicht an 3. Personen ausserhalb des Betriebes weitergeben. 

Soweit mal die reine Theorie zu diesem möglichen Mitwisser-Kreis. 

Betriebsintern kann die Sache dann natürlich schon ganz anders ablaufen je nach Konstellation und anwendbarer Diskretion nebst etwaiger Vorbefragungen anderer Mitarbeiter zur Täterermittlung. Hier muss man halt als kompetenter AG abwägen, ob es im Rahmen der mildesten Mittel zumindest für maximale Diskretion ohne Einbeziehung weiterer Arbeitnehmer ausreicht. 

Aber leider sind Theorie und Praxis manchmal sehr unterschiedliche Thematiken und es gibt wohl keine Firma ohne mögliches Getuschel oder Gerüchteküche, wo absolut garnichts an irgend einer Stelle durchsickert. 

Ich wuesste nicht, warum er das nicht duerfte. Schliesslich handelt es sich um eine "erweislich wahre Tatsachenbehauptung" und kann somit keine "Ueble Nachrede" im Sinne des StGB 186 sein.

Darf ein Arbeitgeber einen Kündigungsgrund einfach so weitererzählen

Selbstverständlich. Zunächst intern den KollegInnen mitteilen, dass der Dieb gefaßt wurde und niemand mehr unter Verdacht gestellt werden braucht, er hätte etwas damit zu tun. Und damit klarstellen, das dies auch künftig mit fristloser Kündigung geahndet wird.

Auch extern einem anfragenden Arbeitgeber, was es mit der einvernehmlichen Kündigung zum 14.10. auf sich hat. Er würde sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er Einstellung eines Diebes durch Schweigen zuliesse.

Deine Reue kommt da ein bischen spät.

G imager761

annonym069 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 13:25

Danke, da hätte ich noch eine Frage.

Wie wäre die Situation wenn mein Arbeitgeber das nicht innerbetrieblich anderen Kollegen weitererzählt sondern nach Außen an gemeinsame Freunde beispielsweise, die mit der Firma nix zu tun haben.

imager761  12.11.2017, 15:57
@annonym069

Ja, denn auch hierbei gilt: Klatsch und Tratsch oder wahrheitsgemäße Tatsachenfeststellungen sind nicht justitiabel.

Und seinem Arbeitgeberkollegen muss er es sogar offenbaren, damit er keinen Dieb einstellt und Schadensersatz verlangen könnte, wenn du da auch klaust und rausgeworfen wirst.

entsprechend verschlüsselte Klauseln werden wohl auch in Deinem Arbeitszeugnis stehen

https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/arbeitszeugnis/wie-darf-ein-diebstahl-im-arbeitszeugnis-stehen/

hier mal Formulierungen zu Diebstählen (privat oder im Betrieb)

„… waren wir bis zur Kündigung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrer Vertrauenswürdigkeit/<wbr />Ehrlichkeit / Integrität überzeugt.“

Oder auch: „Frau x. war gegenüber Kollegen ehrlich.“