Kündigung durch Steuerberater?
Der Arbeitgeber meines Minijobs hat mir "gekündigt" indem er gesagt hat, der Steuerberater hätte mich automatisch abgemeldet, da ich seit 2 Monaten nicht mehr gearbeitet habe? Geht das?
8 Antworten
Ich hatte mal einen Arbeitsvertrag auf Zeit, ein Jahr, in Frankreich.
Meine Gehaltsschecks kamen als "Ungedeckt" zurück, abgewiesen von meiner Bank.
Nach etwa drei Monaten war der Chef verschwunden, mit etwa zwei Millionen Kasse.
Kam ein Mann an, Gerichtsvollstrecker, ludt uns Angestellte einzeln in's Chefbüro vor, teilte jedem von uns mündlich mit, dass wir alle fristlos gekündigt seien. Unnötig, morgen wieder anzutanzen. Jedoch kein Papier.
Der Mann (oder sein schwarzer Rabenanzug ?) stank nach Formol.
Alle nächsten Tage, etwa zwei Wochen, war ich vor der verschlossenen Tür, bereit zu arbeiten. Solange ich keine offizielle Kündigung hatte. Hatte datierte Fotos von mir gemacht oder durch Fußgänger machen lassen.
Das hat mich gerettet.
Die Anwältin sagte mir, dass mein Zeitvertrag ein Kaufvertrag für meine in einem einem begränzten Zeitraum sei (französisches Recht), ich also zuerst Anrecht auf die noch nicht geleistete Zeit hätte, weil Arbeiten mir durch Fehler meines Arbeitgebers unmöglich geworden war. Da verstand ich zuerst nix. Das ging aber vor Gericht durch, ich wurde schnell für die 9 Monate die ich nicht geleistet hatte, entschädigt.
Etwa ein Jahr später kamen auch die drei Monate die ich unbezahlt gearbeitet hatte.
Noch ein Jahr später bekam ich auch den mir zustehenden Urlaub ausbezahlt.
Es gibt Wunder...
Nachtrag :
Andere Mitarbeiter(innen) in diesem Betrieb waren nicht so gut wie ich da rausgekommen. Dauerverträge und Praktikanten. Diese bekamen nichts...
Dies hatte zu fürchterlichen Eifersüchtungen und Verleumdungen mir gegenüber geführt. Dass ich mich mit dem Chef abgesprochen hätte, und so Sachen.
Nein, ist falsch.
Ich hatte noch keinen unterschriebenen Vertrag.
Jeden Morgen und Nachmittag belästigte ich den Chef und seine Sekretärin, seine Geliebte, dass er mir bitte Vertrag unterschreibe. Was er endlich auch getan hat.
Wo liegt Dein Problem wenn Dein AG den Vertrag, nachdem Du nicht mehr zur Arbeit erschienen bist, aufgehoben hat?
Wäre es Dir lieber gewesen, er hätte Schadenersatz gefordert?
Es war so, dass jeder kommen durfte, wann er konnte. Ich hab natürlich vorab abgeklärt, dass ich während der Prüfubgszeit nicht kommen kann. Meine Frage war einfach nur, ob der Steuerberater eine Berechtigung hat.
Grundsätzlich ist für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses - egal ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag - im BGB Schriftform vorgesehen.
Andererseits heißt es in § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV: "Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat."
Insofern ist das richtig, der Steuerberater musste dich mit Meldegrund 34 abmelden. Die meisten Lohnprogramme machen das automatisch.
Ja klar. Ein angemeldeter Minijob verursacht dem AG Kosten. Wenn die aber für Nichts anfallen, weil du ja gar nicht arbeiten gehst, dann kann und darf dich der AG abmelden. In dem Fall auch sein Steuerberater, wenn er die Vollmacht/Genehmigung hat.
Da musst du dir schon an die eigene Nase fassen, 2 Monate nicht zur Arbeit erscheinen ist auch bei einem Minijob kein gutes Zeichen. Wirkt nicht so als hättest du echtes Interesse an de Arbeit, wenn du deinen AG nicht vorab informierst über eine längere Abwesenheit.
Wenn er von deinem AG den Auftrag hatte, ja. Anders gesagt: mit Vollmacht oder Genehmigung durch deinen AG.
Okay, dann muss es über eine Vollmacht gelaufen sein, da mein AG meinte er hatte keinen Einfluss darauf. Müsste ich dann nicht ein Bescheid erhalten? Ich habe nur eine SMS bekommen, dass es so ist.
Rein rechtlich nicht. Ein Arbeitsverhältnis wird entweder durch eine Kündigung oder durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet. Eine Kündigung ist eine Willenserklärung, welche dem Arbeitnehmer zugehen muss. Die bloße Abmeldung durch den Steuerberater ist keine Kündigung
Grundsätzlich ist das richtig. Aber § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV sagt: "Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat."
die sozialversicherungsrechtliche Fiktion hat eine andere Zielrichtung. Das Arbeitsverhältnis ist im arbeitsrechtlichen Sinne ungekündigt und nicht beendet, für den Arbeitgeber ein Risiko. Kommt es zum Streit geht es natürlich um die Fragen Verjährung, Verwirkung und Annahmeverzug.
Es war so, dass jeder kommen durfte, wann er konnte. Ich hab natürlich vorab abgeklärt, dass ich während der Prüfubgszeit nicht kommen kann. Meine Frage war einfach nur, ob der Steuerberater eine Berechtigung hat.