Mietwohnung und Dachterasse eventuell undicht und Wasser beim Nachbarn - wer zahlt?
Hi,
ich wohne in einer Mietwohnung und habe dort auch eine Dachterasse. Nun hat mein Nachbar unter mir, genau in Höhe der Dachterasse bei mir, Wasser in der Decke und es hat enorm reingetropft bei ihm. Ich habe soeben den Eigentümer vorab schon mal schriftlich in Verbindung gesetzt und werde ihn morgen telefonisch auch noch darüber informieren. Die Hausverwaltung setzte ich dann morgen auch nochmal in Kenntnis.
Nun fragt mich der Nachbar, wie man das mit der Schadensregulierung klären soll. Die Frage: Wer kommt denn jetzt für den Schaden auf, wenn die Dachterasse undicht ist und das Wasser bei ihm dann unten in der Wohnung reintropft?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
lg
7 Antworten
es handelt sich hier offensichtlich um Eigentumswohnungen, die vermietet sind.
Da greift dann die Hausversicherung der Eigentümergemeinschaft, falls Gemeinschaftseigentum.
Wenn die Terrasse als Sondereigentum ausgewiesen ist, der Vermieter oder seine Versicherung.
Je nachdem, wo die schadhafte Stelle ist.
das muss der eigentümer regeln..du als mieter hast damit nichts zu tun
Du selbst hast nur den Aufwand den Handwerkern Zugang zur Terrasse zu ermöglichen damit repariert werden kann. Ansonsten betrifft es organisatorisch nur deinen Vermieter. Der Terrassenbelag liegt im Verantwortungsbereich deines Vermieters, alles (Abdichtung, Betondecke) darunter ist Gemeinschaftseigentum. Deshalb zahlt ein evtl. Schaden auch die Versicherung der WEG.
Dafür ist der Vermieter/Eigentümer zuständig. Dein Vermieter ist dein Ansprechpartner und dessen Ansprechpartner ist die Hausverwaltung.
Na wenn es ein Schaden am Haus ist, dann zahlt evtl. die Gebäudeversicherung. Also informiere den Vermieter, damit der einen Schaden bei seiner Versicherung einreichen kann.
Du hast damit nichts zu tun, denn dich trifft ja keine Schuld.