Bekommen es Hausbesitzer mit, wenn man sich an einer Adresse meldet?

7 Antworten

Hier steht ziemlich viel Murgs.
Bekommen es Hausbesitzer mit, wenn man sich an einer Adresse meldet?

Kurz und knapp: Ja.

Früher oder später auf jeden Fall.

In den allermeisten Fällen muss dieser dir auch eine schriftliche Einzugsbestätigung ausstellen, damit du dich überhaupt anmelden kannst.

In den Fällen wo wer anders dafür zuständig ist bekommt der Eigentümer das aber sicher auf anderem Wege mit. Müllgebühren, Gespräch mit Nachbarn etc. Verhindern kann man das eigentlich garnicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit entsprechender krimmineller Energie wird das gehen. Man kann vieles fälschen. In Berlin wurde sogar ein Mietshaus verkauft, ohne dass die Eigentümer das mitbekommen haben. Erst als die Gebäudeversicherung sich für die lange Zusammenarbeit bedankt hat, sind die wach geworden.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-wie-ein-rentnerpaar-sein-haus-beinahe-an-den-abou-chaker-clan-verlor-a-a9183516-ac2d-4b1d-afbd-a123f096ace3

Sie können vom EMA eine Auskunft verlangen wer unter der Adresse gemeldet ist.

Oft werden auch Müllgebühren pro gemeldeter Personen erhoben. Dann merkt der Eigentümer auf jedenfall das mehr Personen gemeldet sind als ihm bekannt ist.

PissedOfGengar  02.02.2022, 21:08
Sie können vom EMA eine Auskunft verlangen wer unter der Adresse gemeldet ist.

Aber NUR bei rechtlichen Interesse.

PissedOfGengar  02.02.2022, 21:12
@anitari

Nein hat er nicht. Er muss dann nachweisen wozu er das wissen will. Dazu muss er auch Unterlagen oder ähnliches vorweisen.

Beispiel Abfallgebühren. Er müsste zB nachweisen, dass er zB für 10 gemeldete Personen zahlen soll, aber laut seinen Verträgen etc. nur 8 dort wohnen sollten.

Einfach ohne Grund bekommt er keine Auskunft.

anitari  02.02.2022, 21:22
@PissedOfGengar

Wo ist das Problem? Ich frage, schriftlich, beim EMA an welche Personen gemeldet sind weil mir der Abfallentsorger 10 statt 8, von denen ich weiß, berechnet. Als Nachweis lege ich die Rechnung des Müllentsorgers, eine Kopie des Grundbuchauszuges und natürlich meinen Perso vor.

PissedOfGengar  02.02.2022, 21:27
@anitari

Ja und genau das musst du im Einzelfall vorlegen.

Das hat ein Hauseigentümer ja wohl.

Die Eigenschaft als Eigentümer allein reicht da nicht aus.

Ja, da der Hausbesitzer eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen muss.

Wenn die nicht vorgelegt wird, wird das Amt natürlich anfragen wieso es diese nicht gibt.

anitari  02.02.2022, 20:46

Der Wohnungsgeber muß diese Bescheinigung ausstellen. Wohnungsgeber ist immer auch der Eigentümer.

anitari  02.02.2022, 20:54
@anitari

Muß meinen Kommenatr korrigieren. Hab ein Wort vergessen.

Wohnungsgeber ist nicht immer auch der Eigentümer.

Ja, denn ohne die Bescheinigung des Vermieters das Du eingezogen bist, kannst du Dich nicht anmelden.

anitari  02.02.2022, 20:45

Dise Bescheinung stellt der Wohnungsgeber aus.

Da ist nicht immer der Vermieter/Eigentümer.

Artus01  02.02.2022, 20:47
@anitari

Das ist wurscht !!!

anitari  02.02.2022, 20:48
@Artus01

Das ist nicht wurscht!

Artus01  02.02.2022, 20:50
@anitari

Ist es doch. Ohne Bescheinigung, keine Anmeldung.

Selbst wenn es eine Wohnungsverwaltung ist, so informiert diese den Wohnungsbesitzer über die neu zugezogene Person.

anitari  02.02.2022, 20:52
@Artus01

Ohne Beschenigung keine Anmeldung ist richtig.

Nur muß/darf diese Bescheinigung nur der Wohnungsgeber ausstellen.

Das ist nicht immer der Eigentümer/Vermieter.

Artus01  02.02.2022, 20:55
@anitari

Das ist wuscht, ich schrieb es bereits!

PissedOfGengar  02.02.2022, 21:07
@Artus01

Ich korriegier euch BEIDE mal!

Zur Anmeldung ist die Bescheinigung des Wohnungsgebers notwendig. Mietet man ne Wohnung neu an ist das in der Regel der Vermieter/Eigentümer. In einer WG ist aber zB der Hauptmieter Wohnungsgeber... Nicht der Vermieter/Eigentümer. Der brauch in diesen Fällen nicht gefragt werden für die Anmeldung.

ABER um Scheinwohnsitze effektiver eindämmen zu können verlangen viele Meldeämter noch zusätzlich eine Bestätigung vom Eigentümer bzw. eine Kenntnisnahme.

Artus01  03.02.2022, 07:32
@PissedOfGengar
Der brauch in diesen Fällen nicht gefragt werden für die Anmeldung.

Na ja, wenn Du das meinst.

PissedOfGengar  03.02.2022, 07:35
@Artus01

Das mein nicht ich, dass meint das Bundesmeldegesetz.

Artus01  03.02.2022, 07:42
@PissedOfGengar

Was Du meinst ist auch unwichtig. Was der Wohnugsbesitzer meint zählt. In dem Haus in dem ich wohne gibt es eine WG. Die Wohnungsbaugesellschaft hat ganz klar schriftlich geregelt das jeder Wechsel eines WG-Teilnehmers ihr angezeigt werden muss. Ein Bekannter von mir der ebenfalls Wohnungen vermietet hält es bei WGs genau so.

Es mag einige Hausbesitzer geben denen sowas egal ist, das geht dann solange gut bis es mal Probleme gibt.

PissedOfGengar  03.02.2022, 08:12
@Artus01

Du schweifst vom Thema ab. Es geht hier um die bloße Anmeldung des Wohnsitzes beim Meldeamt.

Da brauch man nur die Bestätigung des Wohnungsgebers, nicht des Eigentümers.

Was die WBG selbst regelt ist dem Sachbearbeiter im Meldeamt herzlich egal.

Artus01  03.02.2022, 16:17
@PissedOfGengar

Was dem Sachbearbeiter egal ist und was nicht spielt keine Rolle.

Du hast es nicht begriffen, daher geb ichs nun auf.

PissedOfGengar  03.02.2022, 16:29
@Artus01

Der einzige der es nicht begreift bist du...