Schule verlassen in der Mittagspause NRW?
Ich gehe in die 10 Klasse einer Realschule in Nordrhein-Westfalen, in unser großen Mittagspause dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen. Viele unser Lehrer sind mit uns Schülern einer Meinung, in dem Thema Schulgelände verlassen in der Mittagspause. In der letzten Elternsprecher Konferenz fragten die Elternsprecher, wo das Problem läge ein Zettel auszufüllen damit wir Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, in der großen Mittagspause. Unsere Schulleiterin Antwortete darauf, dass das verlassen des Schulgeländes aus Versicherungs gründen verboten sei. In anderen öffentlichen Schulen, in meinem Umkreis ist das Verlassen schon ab der 7 Klasse erlaubt. Die Eltern füllen einen Zettel aus und das Thema ist gegessen.
Ich machte mich dann vor kurzem auf die Suche, um die Wahrheit aufzudecken. Im Internet und wurde ich auch fündig. Auf der Seite des Schulministeriums NRW steht:
,,Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die dem alsbaldigen Verzehr dienen, so sind sie auf den Wegen gesetzlich versichert, wenn diese Wege nicht unangemessen weit von der Schule weg führen. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgrundstückes vorliegt. Gehen Schülerinnen und Schüler allerdings eigenwirtschaftlichen Betätigungen nach (z. B. Kauf von Kleidung oder Genussmitteln wie Zigaretten, u.a.m.), so besteht insoweit kein Versicherungsschutz."
In unserem GG fand ich auch Information über das Thema, welche der Aussage meiner Schulleiterin widersprechen. Siehe selbst:
§ 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht (Punkt 6)
,,Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden sowie während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung. Außerhalb verpflichtender Ganztagsangebote kann die Schulleitung, wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag - bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern - gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen."
https://bass.schul-welt.de/6333.htm
Liege ich richtig, dass wenn meine Schule möchte, ihr Gesetzlich wie Versicherungs technisch keine Probleme im Weg stehen? Also mit anderen Worten meine Schulleiterin lügt Lehrer wie Schüler in diesem Thema an?
LG Dominic
2 Antworten
Es steht jeder Schule frei, in ihrer Schulordnung zu bestimmen, ob und wann welche Schüler den Schulhof verlassen dürfen - oder z. B wann und für wen es hitzefrei gibt.
Da gibt es vom Kultusminister nur Empfehlungen.
Unsere hiesige Gesamtschule z. B. hat das Verlassen des Schulhofes letztlich für alle verboten, weil es immer wieder zu Diebstählen im Supermarkt gab, oder Schüler sich in den anderen Läden aufhielten, abgesehen von dem Massenandrang von Jugendlichen, die nichts kaufen....
Die Schüler sind nicht versichert, wenn sie das Schulgelände verlassen (möglich, dass das von Versicherung zu Versicherung verschieden ist, hier ist es so). Und dann kann die Schule bestimmen, ob sie, mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern das Verlassen zulässt, und ob dem dann alle Eltern zustimmen müssen, oder man Ausnahmen macht - wer will das bei 1000 Schülern kontrollieren?
Also dürfen nur die volljährigen.
Wir sind an der Schule nur 7-10 Klasse. In jeder Stufe nur 2 Klassen. Ab der 7 Klasse darf man es wenn die Schule + Eltern das Erlauben.
Du hast doch das hier zitiert.
,,Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die dem alsbaldigen Verzehr dienen, so sind sie auf den Wegen gesetzlich versichert, wenn diese Wege nicht unangemessen weit von der Schule weg führen"
Da wir nicht wissen ob bei euch der Supermarkt oder Dönermann 5m entfernt ist oder 2km kann man dazu z.b. schon ncihts sagen.Habt ihr zudem H&M, oder ähnliche schops in der nähe ist das hier zu befürchten:
"Gehen Schülerinnen und Schüler allerdings eigenwirtschaftlichen Betätigungen nach (z. B. Kauf von Kleidung oder Genussmitteln wie Zigaretten, u.a.m.), so besteht insoweit kein Versicherungsschutz."
Ich vermute mal das entweder ersteres ein Problem ist oder letzteres befürchtet wird.
Weswegen die Aussage es geht nicht wegen fehlendem Versicherungsschutz erstmal nicht falsch wäre.
Es wird ja davon ausgegenangen das ihr nicht versichert wärt. Ein Risiko das man offensichtlich nicht eingehen möchte.
Es gibt im Umreis meiner Schule, 1 MCs, 1 Lidel, 2 Pizzerien und 1 Metzger. Der nexte Bekleidungsladen bzw Elektrik Läden (beispielsweise Saturn, H&M ) sind mindestens 20-40 Minuten Fuß Weg entfernt. In anderen Schulen im Umkreis wo von ein paar sogar Shopping Malls liegen, lassen ihre Schüler in der Mittagspause raus.
Es gibt im Umreis meiner Schule, 1 MCs, 1 Lidel, 2 Pizzerien und 1 Metzger.
Diese Beschreibung reicht nicht aus, um dir zu antworten.
Um wie viele Meter bzw. Kilometer geht es?
Der nächste Einkaufsladen ist 3,6 Kilometer entfernt. MCs 950 Meter, Pizzeria 1 600 Meter, Pizzeria 2 60 Meter, Lidl 1,3 Kilometer und der Metzger 900 Meter.
Bedeutet doch dann, dass du sicherlich nicht zu Fuß zum Einkaufsladen läufst.
Mit anderen Worten, der Einkaufsladen ist zu weit!
doch laufen wir, immerhin haben wir 1 Stunde frei. Machen wir auch jetzt, aber laut Schulordnung dürfen wir nicht raus
doch laufen wir, immerhin haben wir 1 Stunde frei.
7, 2 km + einkaufen und futtern, das glaubst du doch selbst nicht.
Machen wir auch jetzt, aber laut Schulordnung dürfen wir nicht raus
Also verstößt ihr zur Zeit schon gegen die Schulordnung.
Weshalb sucht ihr nicht mal das Gespräch mit dem Schulleiter?
Alternativ ein Schreiben an das zuständig Kultusministerium.
Es geht nicht darum was meine Schule möchte, unsere Schulleiterin sagt sie würden das gerne ermöglichen aber sie können es aus Versicherungs Gründen nicht. Dieses Argument konnte ich in den oben wiedergegebenen Texten als Lüge belegen. Ich möchte nur zu 99% Sicher sein das es ihr Argument mit Gesetz, Versicherung von "meinen Texten" entkräftet wird. Bevor ich mich damit in den Wahlkampf meiner Schule als Schülersprecher stelle. Immerhin nutze sie dieses Argument auch schon in den letzen 5 Jahren. Jeder Schülersprecher versprach uns dies durchzusetzen und scheiterte als sie dieses Argument brachte.