Schulgelände verlassen Lehrer belogen?
Hallo, ich bin in der 10.Klasse Realschule in BW und habe in der Pause das Schulgelände verlassen. Frau x hat mich dabei erwischt und ich habe behauptet, dass ich eine Freistunde (was nicht gestimmt hat) habe. In der nächsten Pause ist er dann zu mjr genommen und meinte, dass ich jetzt 2 Einträge bekomme. 1 weil ich das Schulgelände verlassen habe (was ich auch verstehe) und einen weil ich den Lehrer belogen habe.
Darf der Lehrer mir einen Eintrag geben, nur weil ich ihn angelogen habe?
Die Strafe ist doch nicht verhältnismäßig?
7 Antworten
Die Strafe ist doch nicht verhältnismäßig
Absolut nicht! Denn eigentlich solltest du nun auch noch eine Strafarbeit aufgebrummt bekommen mit dem Titel: "Ich soll nicht lügen..."Mal im ernst: du hast Mist gebaut und "jammerst" nun rum? Das einzige was du tun solltest, wäre dich zu entschuldigen. Du bist doch keine 5 Jahre mehr alt und solltest auch dazu stehen, wenn du Unsinn gemacht hast. Und es gibt so ein Sprichwort "wer einmal lügt, dem glaubt man nicht". Einen guten Eindruck hast du jedenfalls nicht hinterlassen und weitere "Auffälligkeiten" solltest du dir auch nicht erlauben.
Also mache dich mal gerade, gehe zum Lehrer und entschuldige dich und trage den Eintrag mit Würde!
Entschuldigen ist immer gut! Heißt ja aber nicht, dass deswegen ein Eintrag weg fällt. Aber die Entschuldigung bleibt im Kopf des Lehrers :-). Der Eintrag steht doch sowieso nicht im Zeugnis, wenn es sich um ein Abschlusszeugnis handelt. Also alles halb so dramatisch!
Warum solltest du keinen Eintrag bekommen, wenn du den Lehrer belügst!? Dafür bedarf es nicht mal einer Hausordnung oder Verhaltensforderung der Schule!
Eigentlich fehlt da noch ein dritter Eintrag wegen Doofheit. Du musst doch wissen, dass Lehrer miteinander reden.
Eigentlich nicht. da es eher ins persönliche geht. Die Strafe ist gerecht, aber du kannst sie sicher "anfechten" in dem du die dich beim Direks über den zweiten Eintrag beschwerst. Zumindest kannst du eine formelle Begründung dafür verlangen.
Wozu eine formelle Begründung?
Er hat das Schulgelände verlassen und er hat den Lehrer angelogen.
Was gibt es da noch zu begründen?
Leis doch erstmal mal die Frage , mensch. Er hat deswegen zwei getrennte Einträge bekommen. Einen NUR für das Belügen. Das könnte evtl nicht rechtens sein.
Doch, das ist Rechtens.
lol...Dann will ich Fakten.
Warum nicht? Du hast gelogen, so etwas darf sehr wohl im Klassenbuch dokumentiert werden, sei froh, wenn es keine weiteren Konsequenzen gibt, z.B. Nachsitzen, Strafarbeit, Elterninfo.....
nun ja Lügen ist ja auch keine Straftat jeder darf lügen so vielman will übertreit mal nich
Ich habe mich auch später Entschuldigt, aber ich bekomme trotzdem 2 Einträge.