Darf ich im Unterricht etwas trinken?
Im niedersächsischen Schulgesetz steht: ,,Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, - die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen". Und zum Grundrecht gehört es auch das man Trinken darf. Außerdem steht noch nicht mal in der Schulordnung unserer Schule das man es nicht darf. Dürfen manche Lehrer es dann verbieten bzw. eine Strafarbeit geben wenn man es dennoch tut?
15 Antworten
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=276314&ccheck=1
Lies mal da.
Du wirst es doch 45 Minuten ohne trinken aushalten. Kannst ja kurz vorm Klingeln oder nach der Stunde was trinken.
Wenn Du mal arbeitest und z. B. am Band stehst, kannst Du auch aller paar Minuten was trinken.
Sehe grade, da fehlt was. Muss natürlich heißen:
kannst Du auch NICHT aller...
Es ist längst erwiesen, dass Trinken die Hirnleistung fördert. In den Oberen Klassen ist es durchaus üblich in der Stunde etwas zu trinken. Verbieten kann man das wohl nicht.
Schulen dürfen leider aber ihre Regeln auftellen. Denn es ist noch keiner im Unterricht ertrunken, für das giebt es die Pausen... (jedenfalls nicht in Deutschland...)
Ich würde da gar nicht gross damit in der Schule anfangen, nutz eh nichts :/
-psp
Du meinst wohl verdurstet :P
vermutlich nicht, aber ganz ehrlich: mach dir keinen stress wegen nem schluck wasser.
die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam
Aha :-)
Heißt: Dein Recht endet dort, wo die Rechte anderer beeinträchtigt werden.
Die Mitschüler haben das Recht ungestört durch einen "Schluckspecht" dem Unterricht zu folgen, die Lehrer sich nicht von einem "Querdenker" vom Thema abbringen zu lassen ...
Für Nahrungsaufnahme, Verrichtung der Notdurft unter andere persönliche Dinge hat man Pausen vorgesehen, in denen Du dann Dein Recht wahrnehmen darfst, ohne das anderer zu beschränken.