Was für Strafen darf mir ein Lehrer geben?
Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich Strafen in der Schule.
Mein Freund und ich verlassen manchmal das Schulgelände um uns bei Penny etwas zu kaufen.
Das Schulgelände verlassen ist laut der Schulordnung verboten.
Heute wurden wir erwüscht und nun meinte unsere Lehrerin, dass wir an 3 Tagen in der Woche nach dem Unterricht eine Stunde Müll sammeln müssen.
Ist das so legitim?
9 Antworten
Das ist das System, Strafe versus Belohnung. Seht es als Chance, an der frischen Luft zu sein. Langfristig sorgt für einen guten Abschluss, damit ihr Eueren Traumberuf ergreifen könnt. Ich habe selbst Lehramt studiert und bin dann trotzdem in die Industrie gegangen. Das Leben später wird erheblich größere Anforderungen stellen.
Mal angenommen, ihr habt vergessen ein Schulbrot vorzubereiten, was spräche dagegen eine Sondergenehmigung des Lehrers zu erbitten, sich in der Pause etwas zu Essen zu besorgen. Wenn ein zu kathegorisches Nein kommt, würde ich nach der Pause, nachdem zB 25 min verstrichen sind, Bauchschmerzen angeben und nach Hause gehen, um etwas zu essen. Versuche manchmal mit den Augen des Schuldirektors oder der Lehrerin zu schauen, davon profitierst Du für Deine Zukunft.
PS das darf natürlich nicht zeitnah von Euch beiden kommen
Das kann sie durchsetzen! Das ist eine Disziplinarmaßnahme! Ihr habt gegen die Schulordnung verstoßen und müsst eben mit einer Bestrafung rechnen, so läuft das System eben. Ungeschoren kommt ihr nicht davon! Heißt ihr könnt in Form von Nachsitzen oder kleinen Hausmeistertätigkeiten wie z.B Müll aufsammeln oder Fegen bestraft werden!
Üblicherweise soll eine Erziehungsmaßnahme - Strafen sind eigentlich verboten - dem Schüler das Fehlverhalten bewusst machen. Nun darf man die Frage stelle, inwiefern das Müllsammeln Dir bewusst macht, dass Du das Schulgelände nicht verlassen darfst.
Abgesehen davon, steht am Anfang immer die mildeste Maßnahme und die ist zunachst das erzieherische Gespräch. Frage: Hat das schon stattgefunden? Anders formuliert, wurdet ihr schon mal erwischt und darauf hingewiesen, dass das Verlassen des Schulgeländes untersagt ist?
Ansonsten scheint mir, das ist plumpe Rache. Rache ist ein anderes Wort für Strafe
Gruß Matti
Nein das ist absolut willkürlich. Gebt einen f... und lasst es einfach. Ist keine Straftat wenn ihr es lasst und suspendieren darf euch deshalb auch keiner
Nein, ist es nicht.
Nachsitzen ist dann erlaubt, wenn Schüler gegen Pflichten verstoßen haben. Wenn Nachsitzen als Strafe eingesetzt wird weil gegen ein Verbot verstoßen wurde, ist es unzulässig.
...die unzulässig ist.
Also darf jeder Himbeer- Bubi die Schulordnung ignorieren und unterlaufen, weil " etwas" unzulässig ist? Auf den Rechtslink der " Unzulässigkeit" von Dir bin ich gespannt ...
Nachsitzen ist unzulässig- aber das andere ist Nachhilfe in Sozialverhalten..von dem der FS scheinbar noch nichts gehört hat.
Maßnahmen, denen ein Sinnzusammenhang zum Fehlverhalten fehlt, sind in fast allen Schulgesetzen der deutschen Bundesländer verboten. Schon aus grundsätzlichen pädagogischen Erwägungen heraus ist es vielmehr angezeigt, diesen Zusammenhang durch die individuelle Gestaltung der Maßnahme deutlich herauszustellen (Beispiel: Reinigung der Tische als erzieherische Maßnahme für Schüler, die ihre Tische verunstaltet haben.).
Die Maßnahmen sind deshalb unzulässig, weil sie in keinem Zusammenhang mit der "Tat" stehen.
Und nein, natürlich darf die Schulordnung nicht ohne Konsequenz verletzt werden. Das habe ich aber auch in keinem Satz behauptet.
Schon aus grundsätzlichen pädagogischen Erwägungen heraus ist es vielmehr angezeigt, diesen Zusammenhang durch die individuelle Gestaltung der Maßnahme deutlich herauszustellen (Beispiel: Reinigung der Tische als erzieherische Maßnahme für Schüler, die ihre Tische verunstaltet haben.)....
Danke dass du meine Antwort damit utermauert hast,- und dabei ist es gleichgültig, wie man das nun benennt...
Hab ich nicht. Scheinbar verstehst du es nicht. Die Konsequenz muss im Zusammenhang stehen. Das tut sie in dem Fall des FS nicht.
Doch- ich verstehe dasselbe gut- mir leuchtet nur nicht ein, dass es bei ..z.B. versauen von z.B. Tischen als pädagogische Maßnahmenur eine Reinigung durch die Schweinchen geben " darf" ansonsten aber keine weiteren Kinsequenzen wie z.B. 2 A- 4 Seiten als Aufsatz...Warum ist es nicht erlaubt, fremdes Eigentum zu versauen? Gleiches gilt für Verstoßes gegen die Wchulordnung- die sicher nicht das 1,Mal passiert sein dürfte.Soll er jetzt als erlaubte Maßnahme eine Abhandlung schreiben - Motto: Warum gilt eine Anordnung für alle? Sowas finde ich genau so bescheuert wie das ganze Gefrage- " darf er das" - wenn er d8ch genau weiss, dass er Scheiße gebaut hat und Anordnungen ignoriert hat, die doch für alle Gültigkeit haben.Das nenne ich einfach nur dreist.
Es ist KEIN NACHSITZEN- sondern eine erzieherische Maßnahme