Schulgelände während der Mittagspause verlassen?
Hallo, darf man als Schüler in der Sek 1 (NRW) das Schulgelände während der Mittagspause (1 ganze Zeit Stunde ) verlassen, um Mittag zu essen ? Laut http://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-darf-mein-kind-das-schulgelaende-verlassen-1.3011861 diesem Artikel, ist es erlaubt. Wie sieht es allerdings aus, wenn die Schule einen Kiosk und eine Mensa hat und die Schulordnung es eigentlich verbietet das Gelände während der Mittagspause zu verlassen.Ist dieser "Eintrag" in der Schulordnung überhaupt mit dem Gesetzt vereinbar?
Ich würde mich freuen, wenn ihr nicht mit Spekulationen sondern mit Gesetzen oder eigenen Erfahrungen antwortet. Lg
5 Antworten
Also wir durften trotz Mensar das Schulgelände in der großen Pause verlassen.
Bei uns stand allerdings auch nichts in der Schulordnung darüber...
Das war die Erfahrung, Spekulation kommt trotzdem 😄
Vlt. Ist das ganze so wie mit dem Handy weg nehmen in der Schule.. laut Gesetz dürfen das die Lehrer nicht mehrere Tage einbehalten sondern direkt nach der Stunde zurück geben..
wenn es aber in der Schulordnung steht dann ist das halt so... (Info von Juristin)
Im Internet steht vieles, hat aber nichts mit der realität zu tun.
Sobald du das Gelände verlässt bist du nicht mehr versichert.
Wie gesagt, im Internet steht vieles.
Man sollte nicht alles glauben, was die Bild,Süddeutsche usw dir sagt.
Ließ lieber im BGB nach usw. aber nicht auf so einer Seite.
Hallo 123testt123,
dein Link geht von einem Alter mit 18 Jahren aus.
Der Eintrag in der Schulordnung ist zulässig. Die Schule hat die Aufsichtspflicht und ihr seid auf dem Gelände und auf dem Schulweg versichert.
Aus Schulgesetz NRW § 42:.....Sie (die Schüler) haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.
Das mit den 18 Jahren hab ich nicht gesehen.
Ganz unten unter "Fallbeispiele" ist aber ein Link zu einer Brogieure des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dort steht ausdrücklich, dass egal was die Schulordnung vorgibt, man das Schulgelände in der Mittagspause verlassen darf, um Mittag zu essen.
Wenn ich mich nicht verlesen habe, gilt das für alle Altersgruppen.
Hallo 123testt123,
du hast Recht. In dem Zeitungsartikel steht dazu: Es gibt keine Vorschrift, die es der Schule erlaubt, Schüler auch während der Mittagspause auf dem Schulgelände festzuhalten. Vor dem Nachmittagsunterricht dürfen sich also alle Altersklassen beim Supermarkt um die Ecke mit Proviant für den restlichen Schultag eindecken.
Es gibt aber umgekehrt auch keine Vorschrift, dass die Schule das nicht in die Schulordnung aufnehmen darf, zumal sie in deiner Schule ja einen Kiosk und eine Mensa hat. Und dann muss sich ein Schüler schon an die Anordnungen halten.
Das Einfachste wäre, wenn die Schule nicht von Mittagspause spricht, sondern sagt: Der Unterricht endet um ... Uhr und beginnt wieder um....Uhr. Es gibt und gab Schulen, die die Schüler regulär nach dem Vormittagsunterricht nach Hause entließen, und zum Nachmittagsunterricht kamen sie wieder.
bei uns an der schule darf man das nicht weil man dann nicht mehr versichert ist weil wenn du zum Beispiel in der Mittagspause gerade auf dem weg in die Stadt oder so bist bist du nicht mehr versichert
Aus Haftungsgründen und Unfallversicherungsgründen ist es für Minderjährige in Schulen grundsätzlich verboten, das Schulgelände ohne Genehmigung der dafür zuständigen Aufsichtsperson zu verlassen.
Aber dieser Artikel bezieht sich auf eine Brogieure des Bundesministeriums für Bildung (Oder so ähnlich). Da steht ganz klar drin, dass man das Gelände in der Mittagspause verlassen darf, um Mittag zu essen.