Schuldenbereinigungsplan

4 Antworten

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Zunächst kommt es auf die Details des Schuldenbereinigungsplans an. In der Regel gibt es darin eine Klausel, wonach kein einzelner Gläubiger besser behandelt werden darf als die anderen, sonst kann der Plan von dem/den benachteiligten Gläubiger/n widerrufen werden.

Im Kern ging/geht es ja aber darum, die Schulden der (aller) Gläubiger möglichst optimal zu tilgen. Deshalb wird natürlich kein Gläubiger etwas gegen Sondertilgungen oder die vorzeitige Ablösung der Schulden haben!

Insofern ließe sich der bestehende Schuldenbereinigungsplan jederzeit nachbessern, indem der Schuldner selbst oder - meist eher zu empfehlen: - ein Dritter die Sondertilgung/en (vielleicht sogar gegen zusätzliche Schuldenreduzierung als Gegenleistung für den schnelleren Schuldenabbau) anbietet. Woher das Geld dafür stammt, ist zunächst irrelevant.

Nur wenn persönliches Einkommen des Schuldners (auch unverhofft) zur Verfügung steht und einseitig einzelnen Gläubigern zufließt, wird die Sache haarig und kann - siehe oben - bei den anderen Gläubigern zu heftigen Konsequenzen führen.

Im Wesentlichen würde diese Antwort übrigens auch bei einer Insolvenz gelten, solange eben stets die Gleichbehandlung aller Gläubiger gewährleistet ist.

Viel Glück beim Schuldenabbau!

Joachim Winters

ratlos26 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 17:43

Vielen Dank für ihre Antwort. Gemeint war natürlich die vorzeitige Ablösung aller Schulden, so dass auch dann alle Gläubiger gleich behandelt würden und nicht ein einzelner bevorzugt. Da im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan eine Einigung auf einen bestimmten Betrag getroffen wurde und der Rest erlassen wird, gehe ich bei einer vorzeitigen Ablösung auch von diesem festgelegten Betrag aus und nicht von der Ursprungssumme.

Nein.

Wenn sie einen Lottogewinn oder eine Erbschaft erhalten, fließt dieses Geld vollständig an die Gläubiger, bis die tatsächlichen Schulden getilgt sind.

Denn die monatlichen Raten beziehen sich auf ihre Einkommensverhältnisse, die sich ja in dem Moment ändern, wo sie unverhofft an zusätzliches Geld geraten.

JoachimWinters  13.02.2011, 16:35

Die Antwort geht an der Frage vorbei, weil hier ja gar kein Insolvenzverfahren mit Wohlverhaltensperiode läuft. Aber selbst dann wäre die Antwort so nicht richtig.

ratlos26 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 11:54

Und wenn nun meine Verwandschaft mir Geld leihen würde, um die Schulden zu begleichen und ich monatlich an meine Verwandschaft die Raten zahle, damit ich die negativen Schufaeinträge los werde. Wäre das auch nicht erlaubt?

Immofachwirt  13.02.2011, 12:03
@ratlos26

Leider nein, denn während der Wohlverhaltensphase dürfen sie keine neuen Schulden machen. Dazu zählt auch die Verwandtschaft.

evaness  13.02.2011, 12:03
@ratlos26

Das wäre eine gute Idee. Selbstverständlich kannst Du das machen. Dem Gläubiger ist es egal, woher Du das Geld nimmst, mit dem Du Deine Schulden begleichst. Wenn jemand in Deiner Verwandtschaft so freundlich ist, Dir ein privates Darlehen zu geben, ist das Eure Privatsache und es ist selbstverständlich erlaubt.

ratlos26 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 12:08
@Immofachwirt

Die Wohlverhaltensphase gibt es so wie Sie es meinen nur während einer Insolvenz, in der ich mich nicht befinde.

ratlos26 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 12:11
@evaness

Manche Gesetze sind ja leider so unlogisch. Aber selbst Ratenzahlungen an eine private Stelle könnte ich ja anhand von Kontoauszügen nachweisen. Ich will ja nichts verbotenes tun, sondern einfach nur die negativen Schufaeinträge schneller los sein.

Das kommt drauf an. Dem Gläubiger würden so Zinseinnahmen fehlen, normalerweise geht das (zumindest im B2C von Banken) nur durch Ausgleichsgebühren, meistens in der höhe des Zinsausfalls +/- paar Groschen.

Wer hat den Schuldenbereinigungsplan für Dich gemacht? Nehm mal an das war ein Schuldnerberater mit dabei. Geh am besten zu ihm. Grundsätzlich sollte eine Einigung schon möglich sein, aber natürlich nur unter berücksichtigung aller Gläubiger.

ratlos26 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 15:19

Ja der Plan wurde von der Schuldnerberatung (Anwalt) gemacht. Dann wurde der Plan noch mal gerichtlich mit Insolvenzantrag eingereicht und dann durch die Gläubiger angenommen. Ich werde mich sowieso noch bei dem Anwalt erkundigen bevor ich irgendetwas falsch mache und mir das die Zukunft versaut.