Muss ich ein Vollstreckungsbeamten vom Finanzamt Einlass in meiner Wohnung lassen?
5 Antworten
Nein. Du bist durch das Grundgesetz geschützt.
Wenn Du jedoch die Durchsuchung nicht freiwillig gestattest, so hat der Vollziehungsbeamte ruckzuck eine Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichtes.
Ein Vollziehungsbeamter hat nie Unrecht. Er erhält einen Vollstreckungsauftrag und diesen hat er auszuführen. Wenn Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Forderung bestehen, hat sich der Schuldner an die festsetzende Stelle zu wenden.
Das musst du nicht, solltest du aber. Wenn du keinen Zutritt gewährst, kommt der Vollstreckungsmensch mit einem Durchsuchungsbeschluß wieder. Solltest du den Zutritt dann immer noch verweigern, wird er in Polizeibegleitung wieder auftauchen und nötigenfalls die Tür gewaltsam öffnen lassen.
Naja er ist im Umrecht. Ich habe ein Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gesendet und dieser wurde nicht bearbeitet, aber ich erhalte ALGII und hatte eine Bescheinigung vom Jobcenter, die ich auch dem Rundfunk gesendet habe. Und dann soll ich trotzdem bezahlen? Und auch noch 26 € an dem Vollstreckungsbeamten?
Du kannst das irgendwie nachweisen, das du das gemacht hast? Wenn ja, dann zeigt du ihm das und die Sache ist für dich gegessen.
Nein, das musst du nicht. Dann holt er halt die Polizei und lässt die Tür öffnen.
Wozu sollte er einen Durchsuchungsbefehl brauchen? Der will doch noch eine Forderung vollstrecken, die bereits per Gericht verfügt wurde. (Oder habe ich etwas verpasst?)
Nur, wenn er einen Durchsuchungsbefehl hat.
Dazu braucht er einen Durchsuchungsbeschluß, den er aber in der Regel innerhalb von maximal zwei Tagen bekommt.