Wie kann man aus einer Bedarfsgemeinschaft ausziehen?
Hallo,
meine Schwester ist unter 25 und noch in Ausbildung. Sie wohnt mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und möchte nun ausziehen.
Muss sie einen Antrag dafür stellen oder reicht eine Mitteilung an das Arbeitsamt?
Lg Lissi5
6 Antworten
Wenn sie nach ihrem Auszug auf keine ALG - 2 Leistungen angewiesen ist reicht es aus wenn die Mutter dem Jobcenter eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung zukommen lässt,diese findet man auch im Internet zum ausdrucken !
Würde sie aber weiterhin auf Leistungen angewiesen sein,dann sollte sie vorher einen formlosen Antrag stellen und diesen auch begründen,denn wenn kein wichtiger Grund ( unter 25 ) nachgewiesen werden kann,wird das Jobcenter keine Zusicherung zur Kostenübernahme geben.
Zieht sie aber aus kann es dann passieren das die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) für die Mutter nicht mehr angemessen sind und sie im schlimmsten Fall nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten in eine angemessene Wohnung ziehen muss,wenn sie sich die Zuzahlung nach dieser Übergangszeit nicht leisten kann.
Denn wenn die KDU - unangemessen ist,dann berücksichtigt das Jobcenter diese in der Regel nur für max. weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe und würde sie bei Bedarf auch nur für diese max.6 Monate weiter zahlen,danach würde es nur noch die angemessenen KDU - geben.
Danke dir für deinen Stern !
Wenn sie Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft finanzieren kann ist sie schon jetzt nicht mehr Mitglied der BG. Ergo kann sie jederzeit ausziehen. Info ans JC reicht.
Wenn sie genügend Geld besitzt u sich allein finanzieren kann - kann sie einfach ausziehen. Und die Mutter muss rechtzeitig Antrag bearbeiten lassen u ggf neue wohnung suchen
Will sie aber weiterhin Geld vom Amt muss sie ihren Auszug gut begründen u bitte bitte machen..... ohne triftigen Grund stimmen die nicht zu
Das wäre im Einzelfall zu prüfen.
Auch Kinder unter 25 können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Elterhaus ausziehen und eine eigene Wohnung beziehen.
Auswärtige Ausbildung, unzumutbare Verhältnisse im Elternhaus sowie ausreichendes Einkommen.
An das H4 Amt. -das mußt du schon vorher mitteilen und eine reaktion abwarten.
steht das da irgendwo ? woher weißte das , da das so ist ?
Wozu - wenn sie zukünftig ihre Miete + Kosten selbst trägt?