Selbständigkeit mit 20 ohne Ausbildung Evt. unterstützung vom Arbeitsamt?

4 Antworten

Der Gründungszuschuss, den man über die Arbeitsagentur bekommen kann, ist an einige Kriterien gebunden.

Zum einem ist es eine "Kann"-Leistung, der Sachbearbeiter muss den Antrag also nicht gewähren, sondern kann die Förderung von Deinem Buisness-Plan abhängig machen.

Aber einen Gründungszuschuss kann man nur bekommen, wenn man sich bereits einen Alg1 - Anspruch erarbeitet hat, also mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat in den letzten 2 Jahren.

Daher wird es mit einem Zuschuss von der Arbeitsagentur wohl nichts werden, wenn Du bisher nur Schüler warst.

Sikkkaruzognkk 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 19:59

Vielen Dank genau das wollte ich wissen. hmmm sehr Schade dann war es das wohl mit dem Zuschuss :/

Sikkaruzognkk, mit deinen betreibswirtschaftlichen Unkenntnissen würde ich es lassen mit der Selbstständigkeit.

Lasse dich ersteinmal beraten bei der IHK, ob du überhaupt ohne Gesellenbrief und oder Meister dich in diesem Bereich selbsständig machen darfst.

Dann besuche unbedingt einen Kurs für Existenzgründer, damit du überhaupt einmal die Grundbegriffe der Selbstständigkeit kennen lernst, etwas von BWL, dem Steuerwesen, der Betriebsformen, dem Marketing und weiterem wissenswertem zur Selbstständigkeit erfährst.

Zu Haftungsrecht, Garantie, Gewährleistung, Versicherungen, Betriebskosten usw. wurde schon fast alles gesagt.

Und wie kommst du darauf, dass du die ersten 3 Jahre Steuerfrei bist?

Du meinst wohl die § 19 UstG Umsatzsteuerbefreiung-- die ist für ein Betrieb im Baubereich völlig irrelevant, da du bei dieser Reglung bis zu einem Bruttojahresumsatz von 17.500€ lediglich von der Umsatz

( Mehrwertsteuer) befreit bist. Du darfst auf deinen Rechnungen keine MwST ausweisen was sicherlich viele MwST abzugsberechtigte potenzielle Auftraggeber abhalten  wird dir Aufträge zu erteilen. Und weiter im Text: du kannst deine verausgabte MwST für Materialeinkäufe beim FA nicht geltend machen.

Hinzukommt noch, dass im Baugewerbe die 17.500€ Bruttojahresumsatz schon bei einem Auftrag überschritten werden können.

Umsatz ist nicht zu verwechseln mit Gewinn.

Von deinem Umsatz gehen noch sämtl.Betriebskosten ab ( und das sind etliche), was dann verbleibt ist dein Gewinn.

Bedenke, dass du um alle Kosten bezahlen zu können, seien es die betrieblichen und die privaten, ersteinmal den erforderlichen Umsatz erwirtschaften musst

Nutzt du diese § 19 UstG Reglung, bleiben alle anderen Steuerarten und Abgaben davon unberührt.

So wie du an die Sache herangehen willst wird das nichts.

Musst halt schauen, dass du auch Kunden bekommst. ich möchte ehrlich gesagt keinen Handwerker bei mir im Haus haben, der keine Ausbildung gemacht hat. Ausserdem musst du etwas haben, damit du dich von anderen Betrieben abheben kannst (Spezialangebote, Preisgünstig, etc.)

Sikkkaruzognkk 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 19:54

Danke für die Schnelle Antwort! Wie gesagt habe ich die Aufträge die meinen Lebensunterhalt sichern ja schon sicher. Der Rest kommt mit der Zeit sich beim Kunden mit schneller und qualitativ hochwertiger Arbeit einen Namen zu machen.

GoldenPie  08.12.2015, 19:58
@Sikkkaruzognkk

Ich nehme mal an du willst eine Einzelunternehmung gründen. Da musst du halt beachten, dass du mit deinem Privatvermögen auch haftest. Und wenn du Kapital brauchst musst du der Bank ja irgendwie Sicherheiten gewähren.

Aber wenn du schon potenzielle Kunden hast und auch eine einfache Buchhaltung führen kannst, steht dir nicht mehr viel im Weg.

Sikkkaruzognkk 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 20:57
@GoldenPie

ja genau ein Einzelunternernehmen eine GbR. und dann auch eher als Subunternehmer? Also einige andere Firmen würden mich dann verplichten quasi das ich die Rechungen direkt an sie schreibe.

oh mann du bekommst bei der handwerkskammer beratung?

im bauhandwerk sind selbst jetzt noch stellen frei?

kannst auch die hwk fragen.

im bau neben beruf gibt es zeiten wo ein hoch ist aber auch oft ein tief?

die wichtigste frage ist dabei was machst du wenn ein tief kommt?

man sollte schon du grundbegriffe des meister haben wenn man sich selbständig macht?

auch wenn der meister nicht mehr nötig ist? denn wer haftet? im hafungsfall bist ganz alleine im bau und das kann sehr schnell gehen?

wie auch immer gehe deinen weg und mache deine erfahrungen aber jammere nicht wenn du mal in not bist.

Sikkkaruzognkk 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 20:09

hehe du bist lustig du gefällst mir :b

erstmal JA! Deutschland befindet sich Momentan auf einem Dauerhoch was den Bau betrifft ( Nicht nur Asylantenheime die restauriert werden sondern auch die ganzen BAUUNTERNEHMER die angst haben das der Euro auf den Kopf fällt und ununterbrochen ihr geld in weitere Immobilien investieren :))

Ausserdem bin ich alleine ich brauche monatlich nicht mehr als 400? euro zum überleben also vor hunger werde ich nicht sterben. (Miete zahle ich kaum da es Familiäre Eigentumswohnung ist)

Ich lerne viel Theorie und bin bei der umsetzung meist geschickter als andere.

Natürlich haftet der der es gemacht hat das ist doch immer so?

(Selbst da gibt es zusatzversicherungen)

Ich jammere nie ich bin ein MANN.

robi187  08.12.2015, 20:13
@Sikkkaruzognkk

ja dann viel glück? du weist ja alles.