Schuhe zurückgeben ohne Kassenbon?
Also am 22 November, hab ich mir reduzierte Schuhe geholt die tortzdem ziemlich teuer waren . Als ich Heute nach Hause gekommen bin , hab ich gemerkt das ein Loch im Schuh ist und zwar innen wo die Hacke ist . Ich hab mir gedacht ich könnte die Schuhe zurück bringen dann hab ich gemerkt ich hab den Kassenbong verlägt .Aber Karton und ein Beleg da ich ja mit Karte bezahlt hab, habe ich parat .Der verkäufer meinte auch ich hätte auf diese schuhe ein halbes jahr garantie . Meint ihr das würd gehen ?
15 Antworten
wein kassenzettel ist nicht nötig,wenn du andere beweise für den kauf bei dem händler hat. z,B kontoauszug oder beleg der kreditkarte usw. es reicht sogar aus einen zeugen mit zunehmen, der beim kauf dabei war § 437 BGB § 439 BGB § 440 BGB § 441 BGB
Du kannst die auch zurückgeben oder umtauschen, wenn du den Kassenbon(g) verlÄgt hast... ;) der Beleg der Zahlung mit der Ec-Karte reicht aus. Allgemein braucht man nicht zwingend einen Kassenbon, ein Augenzeuge würde - rein rechtlich gesehen - auch ausreichen.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Schuhe dort gekauft hast, dann benötigst Du weder Kassenbon noch Originalverpackung.
Bei Dir ist es die Kartenzahlung. Es würde sogar reichen, wenn der Verkäufer Dich wiedererkennt.
Kassenbon ist nicht erforderlich. Du musst nur belegen können, dass Du in dem Laden diese Schuhe gekauft hast. Du kannst zwar belegen, dass Du bezahlt hast, aber WAS Du bezahlt hast, steht nicht auf dem Bezahlbeleg. Aber so streng sollte der Verkäufer das in der Regel nicht nehmen. Er will Dich ja wiedersehen. Es sei denn, Du bringst öfter die Schuhe zurück.
Wenn du nachweisen kannst wo Du die Schuhe gekauft hast auf alle Fälle und da sollte der Kartenbeleg reichen. Dann hast du ja sogar 2 Jahre Gewährleistung des Verkäufers.