Gekaufte Uhr zurückgeben?
Hallo, habe gestern eine Fossil Uhr bei der "reduzierten Abteilung" eines Juweliers gekauft. 119€, jedoch haben wir bemerkt, dass mein Bruder heute 2 Uhren geschenkt bekommen hat und ich finde auch, dass wir dann lieber die die ich kaufte zurückgeben und das Geld erstattet bekommen. Außerdem habe ich im Netz gelesen, dass es bei Fossil Uhren normalerweise IMMER ein 2 Jahregarantieschein abgestempelt wäre und noch Bedienungsanleitung ect. Bei unserer war leider garnichts drinne, nur die Uhr. Jedoch sehe ich gerade, dass man die Uhren in der Abteilung NICHT umtauschen kann, da sie reduziert waren. Einen Kassenbon vom Juwelier mit 12 Monaten Garantie haben wir bekommen jedoch wollen wir die Uhr umtauschen... Geht das? Die Uhr wurde garnicht benutzt. Kassenbon noch da. Wie sieht das rechtlich aus? LG
11 Antworten
Man muss hier mal deutlich unterscheiden: Das Zurücknehmen einer Uhr, die nicht gefällt oder wo zwei gekauft wurden o. ä. Das liegt komplett im Ermessen bzw. in der Kulanz des Verkäufers. Ob er sie überhaupt zurücknimmt, und wenn ja, ob gegen Erstattung des Bargeldes oder gegen Gutschein. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht. Hier kann auch eine Rücknahme von reduzierten Artikeln ausdrücklich ausgeschlossen werden, obwohl die besagte Kulanz für alle Artikel gilt.
Garantie und Gewährleistung beziehen sich auf schadhafte Uhren und beinhalten grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung. Ob die Uhr reduziert war oder nicht, spielt rechtlich hierbei keine Rolle, wird aber oft von Verkäufern so kommuniziert.
Ob ein Garantieschein ausgefüllt wird oder nicht, muss das auch der Kunde verlangen, wenn der Händler dies nicht tut. Er muss nämlich auch dieses nicht. Für die Gewährleistungs- und Garantieansprüche reicht aber auch ein Kaufnachweis wie Bon oder EC-Quittung.
Warum wurde reduziert? Reduzierte Dinge haben immer kleine Fehler, sind aber nicht in der Funktion gestört. In diesem Falle vielleicht weil ein Krätzerchen dran ist, oder eben die Garantiekarte fehlt.
In einem Geschäft kann man nicht einfach zurückgeben, da bei Kauf man ausreichend (nicht wie online) Gelegenheit hatte, das Teil gut anzusehen und Details zu klären. Es sei denn, man vereinbart Umtausch innerhalb gewisser Zeit. War ja hier nicht der Fall. Nur, weil man, aus welchen Gründen auch immer, keine Lust hat, das Teil zu behalten, wird das kaum möglich sein. Es gilt immer das, was vereinbart wurde.
Wenn Du Glück hast, bekommst Du einen Gutschein. Sind aber die Verkaufsbedingungen (oft steht dran: Reduzierte Ware von Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, sie ist defekt) vorher bekannt, wird nichts gehen.
Kurz gesagt, das Geschäft ist nicht verpflichtet zurückzunehmen.
Oft wird reduziert, wenn die Ware endlich mal raus muss.
Du gibts dir doch die Antwort schon selbst. Wenn reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, dann kannst du sie auch nicht zurückgeben, höchstens der Verkäufer ist kulant. Aber einen rechtlichen Anspruch auf einen Umtausch hast du nicht.
Rechtlich muss der Händler vor Ort, anders als bei Fernabsatzgeschäften (Online- und Katalogbestellungen etc. ) gar nicht umtauschen. Weder Ware die zum Originalpreis und schon gar nicht die reduzierte Ware.
Dies sind reine Kulanzleistungen.
Ihr könnt also höflich nachfragen, aber große Chancen würde ich mir nicht ausrechnen.
Du kannst nur mangelhafte Ware zurück geben.
Ein Einzelhändler ist nicht verpflichtet, "Fehlkäufe" zurück zu nehmen.