Schuhe zurückbringen, Garantie?

3 Antworten

Gewährleistung: 2 Jahre. In dieser Zeitmüssen Produktmängel durch den Verkäufer beseitigt werden. Während der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Verkäufer (dass es kein Produktmangel ist), danach beim Käufer (dass es ein Poduktmangel ist).

Also: Reklamiere dort, wo du gekauft hast. In der Regel wird eine Nachbesserung durchgeführt (Reparatur), manchmal gibt es auch einen neuen Artikel (oder einen instand gesetzten Artikel, bei Schuhen eher unwahrscheinlich).

Was peterrepunkt schrteibt ist so richtig, allerdings ist die Frage, was für ein Mängel das bei Dir ist. Reine Abnutzung gilt nicht als Mängel, daher kann man sich da nicht auf Mängelrechte (früher: Gewährleistungsrechte) berufen.

Die können reparieren. Obwohl; ein Schuh der seit Monaten getragen wird...