Wenn Schuhe nach 4 Monaten ab Kaufdatum kaputt gehen, habe ich ein Umtauschrecht?
Die Sachlage:
Ich habe vor 4 Monaten mir Schuhe gekauft. Nun löst sich an der Seite das Oberleder von der Sohle ab. Ich würde die Schuhe gerne umtauschen. Allerdings bin ich vorne mal mit den Schuhen zwischen zwei Kopfsteinplastern hängen geblieben und vorne auf dem Oberleder sieht der Schuh abgenutzt aus. Kann ich die Schuhe trotzdem umtauschen? Weil die eine Sache hat mit der anderen nicht zu tun! Eventuell: Welche Paragraphen sind hierfür im BGB auf die Sachlage anwendbar?
Vielen Dank im Voraus!
8 Antworten
Schuhe sind eine normale (Kauf)Sache. Daher gibt es die normale Gewährleistung von 2 Jahren, daß diese beim Kauf ohne Mangel sind. Tritt ein solcher Mangel auf, der nicht auf normale Abnutzung oder mißbräuchliche Verwendung zurückzuführen ist, dann besteht das Recht des Kunden auf Nachbesserung oder Umtausch. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muß der Verkäufer beweisen daß der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Danach muß der Käufer das Gegenteil beweisen (Beweislastumkehr). In diesem Falle wäre die Reparatur der Schuhe oder auch ein Umtausch also höchstwahrscheinlich rechtlich durchzusetzen.
Also bei uns im Schuhcenter sind die sehr kulant. Da kann man Schuhe 6 Mon.lang reklamieren.Entweder man kriegt Ersatz oder sie werden beim hauseigenen Schuster kostenfrei repariert. Würde es auf jeden Fall mal probieren.
Umtauschen kannst Du sie nicht, das ist Kulanz des Händlers, aber Du kannst sie reklamieren, normale Gebrauchsspuren müssen hingenommen werden, aber die Sohle darf sich nicht ablösen.
ja richtig, wenn es ein Fehler ist, der nicht vom Tragen kommt hast Du das Recht auf Behebung des Schadens. Kann er nicht mehr behoben werden, hast Du dann das Recht auf Ersatz.
Nö. Sie werden dir häufigen Gebrauch unterstellen und damit ist das normaler Verschleiss. Keine Chance
Das probieren natürlich manche Händler, aber das ablösen von der sohle ist kein normaler verschleiss. Aber es ist schon seltsam von so manchem Verkäufer wenn er einem unterstellt, man hätte diesen Schaden selbstverursacht, obwohl es klar ist, dass es an der leider schlechten verarbeitung liegt. Außerdem haben viele Unternehmen doch ihre Rücklagen und diese sind für Reklamationen etc. Ich habe nachgeguckt BGB § 476: Der Verkäufer muss beweisen, dass ich den Schaden verursacht habe gedacht )in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum.
''Wenn Schuhe nach 4 Monaten ab Kaufdatum kaputt gehen, habe ich ein Umtauschrecht?''
Du musst erst mal im Rahmen der Gewährleistung dem Händler die Gelegenheit geben, die Schuhe reparieren zu lassen (= Nachbesserung).