SCHUFA Auskunft widerrufen?
Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen habe ich online bei der SCHUFA eine Bestellung aufgegeben. Diese umfasste die SCHUFA kompakt für 30 Tage kostenlos, danach 3,95€ monatlich + einmalig kostenlose Aktivierung, Mindestlaufzeit 1 Jahr. Vielleicht kennt das jemand.
Bei der Bestellung habe ich alle meine Daten angegeben. Auch Kontodaten für die Lastschrift. Per Mail bekam ich eine Bestellbestätigung mit Widerrufsbelehrung und der Information, die Rechnung würde in einer separaten Mail erfolgen. Danach bekam ich eine weitere Mail, ich solle eine Datei mit Fotos von meinem Ausweis senden, damit meine Daten abgeglichen werden könnten. Eine Rechnung bekam ich nicht.
Jetzt habe ich mir das mit der Auskunft aber anders überlegt und nichts zur Datenabgleichung gesendet, sondern stattdessen alles fristgerecht widerrufen. Eine Antwort habe ich aber keine bekommen. Ich mache mir nun Gedanken, ob die Bestellung jetzt tatsächlich abgeschlossen ist, obwohl ich noch gar keinen Zugang zu meiner Online Auskunft erhalten habe. Nicht dass mir in einem Monat Geld vom Konto abgebucht wird, denn mein Widerruf wurde trotz bitte darum nicht bestätigt.
Braucht es einer Bestätigung, damit der Widerruf gilt? Muss ich nicht erst weitere Unterlagen zugesendet bekommen, bevor der Vertrag tatsächlich zustande kommt?
3 Antworten
Naja, ohne die Daten wann du was gemacht hast, kann keiner sagen ob es jetzt zu lange dauert oder nicht.
Sollte etwas abgebucht werden, lässt du es einfach zurückbuchen. Schreibe doch eine Erinnerung oder rufe an.
Die Frist für einen Widerruf beträgt 14 Tage. Bestellt habe ich am 16., widerrufen am 26. Hatte also noch vier Tage Zeit. Heute ist Samstag, da erreiche ich niemanden.
....Per Mail bekam ich eine Bestellbestätigung mit Widerrufsbelehrung.....
und Du hast widerrufen. Und dieser Widerruf ist gültig.
https://www.verbraucherzentrale.de/vertrag-per-e-mail-kuendigen
Nein
Ein Widerruf ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf, so wenig wie eine Kündigung. Wenn du die vorgeschriebene Form eingehalten hast, ist er gültig.
Eine Bestätigung braucht es dafür nicht?