Rechtsanwaltskosten in der Schufa zulässig?
Hallo. Ich habe das Problem dass ich einen Schufa Eintrag von 2012 habe von dem ich nichts wusste. In Höhe von 60Euro. Der steht mir jetzt leider bei der Baufinanzierung im Weg und meine Bank gibt mir deswegen keinen Kredit.
Habe dann eine Auskunft geholt und bei Ksp Kanzlei Seegers nachgefragt worum es geht. War eine Bestellung in einem Jeans Shop.
Die Hauptforderung wurde wohl beglichen laut Ksp. Es geht nur noch um die Anwaltskosten. Meine Frage ist jetzt ob diese überhaupt in der Schufa gemeldet sein dürfen da die ursprüngliche Forderung ja beglichen ist. Ist der Eintrag womöglich unzulässig und ich bekomm ihn schnell gelöscht oder gelten die üblichen Fristen?
2 Antworten
Relativ einfache Antwort: Wenn die Forderung nicht tituliert ist, dann muss sie rausgelöscht werden. Forderungen aus 2012 sind so oder so verjährt. Dabei ist es egal, ob das die Hauptforderung ist oder irgendwelche Anwaltsgebühren.
Insofern würde ich die Schufa auffordern, das per sofort und ohne Diskussion wegen Verjährung zu löschen. Und den Gläubiger auch anweisen, das sofort zu löschen. Bei Weigerung würde man wegen Problemen bei der Baufinanzierung das ganze sofort gerichtlich klären und Schadensersatz verlangen.
Das sollte dann relativ schnell rausgehen.
@mepeisen: Nochmal kurze Frage, du scheinst recht fit zu sein :-) Abgesehen von der Verjährung. Dürfen Nebenkosten wie Inkasso, Anwalt, etc. in die Schufa oder nur Hauptforderungen, denn die Hauptforderung wurde ja beglichen, bloß hat die Kanzlei dann noch ihre Kosten der Schufa gemeldet die ich nicht beglichen habe
Jede Art von Schulden darf natürlich in der Schufa gemeldet werden. Ob es sich dann der Lesart nach um restliche Hauptforderungen oder um Nebenforderungen handelt, ist unwichtig.
Auch ist es durchaus erlaubt, das auch nach Eintritt der Verjährung noch zu melden. Denn entscheidend ist, dass du mal aktiv schreien musst "Hey, das ist verjährt". Solange du das nicht tust, ist ein Eintrag erst mal völlig korrekt.
Der Jurist nennt das "Einrede der Verjährung". Sprich: Du musst dich darauf berufen. Von selbst müssen Schufa und Gläubiger die Verjährung einer Schuld eigentlich nicht prüfen und berücksichtigen.
Nein, die Forderung ist nicht tituliert. Hätte sie denn dann überhaupt erst reingedurft? Und warum schon verjährt? Gelten nicht 30Jahre?
Regelverjährung ist 3 Jahre zum Jahresende (Also Ende 2015). Bis auf ganz wenige Ausnahmen gilt das. Die Ausnahmen sind für dich aber nicht relevant.
Erst mit Titel (Urteil/Vollstreckungsbescheid/Kostenfestsetzungsbeschluss/ notarielles Schuldeingeständnis usw.) werden daraus 30 Jahre.
problematisch wäre nur, wenn du beispielsweise zwischendrin fleissig Raten zahlst oder was unterschrieben hättest oder dergleichen.
Du hast eine Rechnung nicht bezahlt und das steht in der Schufa. Ob es die ursprüngliche Forderung ist oder die Rechnung des Anwalts ist doch irrelevant. Nicht bezahlt ist nicht bezahlt
Allerdings glaube ich auch nicht, dass deine Bank wegen so einem Kleinkram den Kredit verweigert.
Doch. da wird offenbar kein Unterschied gemacht bei der Schufa. negativ ist negativ
ja. 0 Ek sowie geringes bis mittleres Einkommen kommen hinzu
das ist der grund
0 ek wird nicht finanziert, du musst MINDESTENS die kaufnebenkosten haben
die geben dir nichts, es sind nicht die 60 € schufa
er bekommt eh keinen
Ich weiß, hatte mich vertippt, längst verbessert
Das er keinen bekommt, weiß ich, aber er muss ja was vorher geplant haben.
Was nichts daran ändert, dass du deine Schulden nach 6 Jahren mal bezahlen solltest
Genauso wie ich die Miete jetzt abzahle. Wären bloß 80Euro mehr bei der Rate, also kein Thema
Naja, bei nem Eigenheim hat man ja auch höhere Nebenkosten und man muss Rücklagen für Reparaturen und Renovierungen bilden, die man als Mieter nicht zahlen muss
Achja: Setze der Schufa und der Kanzlei eine Frist, das binnen 7 Werktagen zu löschen. Falls das nicht geschieht, gehst du zu einem Anwalt und lässt den direkt bei Gericht klagen.