Schriftliche Zusage für unbefristet Stelle aber noch kein Vertrag, alte Stelle trotzdem kündigen (befrister Vertrag TV-L)?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor der Vertrag nicht steht würde ich nicht kündigen. Ist zu riskant. Erst wenn der Vertrag unterschrieben hast du die Stelle tatsächlich. Vorher kann man viel schreiben und sagen.

Schau mal hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/kuendigungsfristen.html

Du hast 2 bzw. 4 Wochen Frist zum Monatsende für eine Kündigung.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag zu machen.

Ninebeere 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 12:46

genau genommen, habe ich diese Frist nicht, weil mein Vertrag eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt. Diese Kündigungsfristen nach der Probezeit gelten für einen Vertrag ab einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten. Den Auflösungsvertrag würde ich aber erst unterschreiben, wenn mir der neue Vertrag vorliegt. Ansonsten riskiere ich auch noch eine Sperre beim Arbeitsamt

Kündigen würde ich nicht. Warum du allerdings kein Führungszeugnis hast, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man so etwas dringend braucht, holt man es sich persönlich bei seiner Meldestelle.

Ninebeere 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 12:35

Das Führungszeugnis habe ich online beim Bundesjustizamt beantragt, weil ich aufgrund eines langen Anfahrts- und Heimweg von meiner jetzigen Stelle zu meinem Heimatort (habe einen Fahrtweg von fast 2 Stunden und arbeite Vollzeit) das Zeugnis nicht persönlich beantragen konnte. Ich konnte zum Zeitpunkt des Antrags auch noch keinen Urlaubstag nehmen geschweige denn früher Feierabend machen. Meine Eltern wohnen auch noch in einem anderen Bundesland, weshalb ich ihnen auch keine Vollmacht zur Beantragung geben konnte. Ich werde mir aber vermutlich doch noch einen Urlaubstag nehmen müssen, um mal nachzuforschen wo denn das Zeugnis bleibt.

AalFred2  25.08.2017, 12:37
@Ninebeere

Ich würde den Urlaubstag nutzen, um mir persönlich ein Zeugnis zu holen.

Ninebeere 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 13:49
@AalFred2

Ja das werde ich dann tun. Der größte "Witz" daran ist, dass das Führungszeugnis innerhalb von Bonn verschickt werden soll, d.h. Bundesjustizamt und neuer Arbeitgeber sitzen beide in Bonn. Hey und sogar im gleichen Stadtteil. Nur 12 Minuten mit dem Auto entfernt. Ich arbeite übrigens nicht in Bonn.

Ninebeere 
Beitragsersteller
 29.08.2017, 08:14
@AalFred2

Ich habe mal das Bundesamt für Justiz in Bonn kontaktiert, die auch die Führungszeugnisse erstellen und verschicken. Die sagten mir, dass mein Führungszeugnis bereits am 16.08. erstellt und anschließend mit der Post an die von mir angegebene Adresse versandt wurde.

AalFred2  29.08.2017, 08:15
@Ninebeere

Das hilft dir aber jetzt auch nicht wirklich.

Ninebeere 
Beitragsersteller
 29.08.2017, 08:21
@AalFred2

Naja immerhin weiß ich, dass der Antrag eingegangen ist und auch bearbeitet wurde.

AalFred2  29.08.2017, 08:27
@Ninebeere

Davon hast du aber immer noch kein Zeugnis. Wenn es in der Post verloren gegangen ist, kannst du bis zum Sanktnimmerleinstag warten.

Ninebeere 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 09:19
@AalFred2

Ein weiteres Problem ist, dass die Bearbeiterin, die für meine Einstellung verantwortlich ist, diese Woche noch in Urlaub ist und deren Vertretung auch noch krank. Mir konnte keiner Auskunft darüber geben, ob das Führungszeugnis angekommen ist oder nicht. Es kann ja sein, dass es am Montag, den 21.08. oder Dienstag, den 22.08.doch angekommen ist und irgendwo festhängt. Ich müsste aber eigentlich am 01.09. kündigen.

Ninebeere 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 16:05
@AalFred2

Ich habe jetzt die Rückmeldung von meinem zukünftigen Arbeitgeber, dass mein Führungszeugnis angekommen ist

Ich habe mal das Bundesamt für Justiz in Bonn kontaktiert, die auch die
Führungszeugnisse erstellen und verschicken. Die sagten mir, dass mein
Führungszeugnis bereits am 16.08. erstellt und anschließend mit der Post
an die von mir angegebene Adresse versandt wurde. Dann muss das Zeugnis ja irgendwo bei meinem zukünftigen Arbeitgeber festhängen.

Nein
Abwarten