Schriftliche Zusage für unbefristet Stelle aber noch kein Vertrag, alte Stelle trotzdem kündigen (befrister Vertrag TV-L)?
Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe einen auf 7 Monate befristeten Vertrag nach TV-L. Mir liegt eine vorbehaltliche Einstellung für eine unbefristete Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Schriftlicher Form von dem neuen Arbeitgeber vor. Am Sonntag bzw. Montag wird meine Probezeit beendet sein, weshalb ich nach § 30 (5) Satz 1 rechtlich nicht mehr ordentlich kündigen kann. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass er trozdem die Kündigung akzeptieren würde. Geplant ist, dass ich spätestens am 01.09. für den 30.09. kündigen soll, damit ich am 01.10. bei der neuen Stelle anfangen kann. Mein Problem ist jetzt, dass das Führungszeugnis, welches ich vor 14 Tagen online beantragt habe, dem neuen Arbeitgeber noch nicht vorliegt und er ohne dieses keine Einstellung vornehmen kann. Zudem stellt er immer nur zum Monatsersten ein. Eigentlich sollte ich schon zum 01.09. anfangen, aber zum geplanten Kündigungszeitpunkt lag das Führungszeugnis auch noch nicht vor, weshalb ich den Einstellungstermin verschoben hatte, weil mir das zu riskant war zu kündigen. Was soll ich tun? Trotzdem wie geplant kündigen oder Einstellung nochmals verschieben? Bis auf das Führungszeugnis liegen dem neuen Arbeitgeber alle benötigten Unterlagen vor. Die Erstuntersuchung bzw. Einstellungsuntersuchung habe ich auch schon gemacht. Danke schonmal Ninebeere
6 Antworten
Bevor der Vertrag nicht steht würde ich nicht kündigen. Ist zu riskant. Erst wenn der Vertrag unterschrieben hast du die Stelle tatsächlich. Vorher kann man viel schreiben und sagen.
Schau mal hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/kuendigungsfristen.html
Du hast 2 bzw. 4 Wochen Frist zum Monatsende für eine Kündigung.
Außerdem besteht noch die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag zu machen.
genau genommen, habe ich diese Frist nicht, weil mein Vertrag eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt. Diese Kündigungsfristen nach der Probezeit gelten für einen Vertrag ab einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten. Den Auflösungsvertrag würde ich aber erst unterschreiben, wenn mir der neue Vertrag vorliegt. Ansonsten riskiere ich auch noch eine Sperre beim Arbeitsamt
Kündigen würde ich nicht. Warum du allerdings kein Führungszeugnis hast, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man so etwas dringend braucht, holt man es sich persönlich bei seiner Meldestelle.
Ich würde den Urlaubstag nutzen, um mir persönlich ein Zeugnis zu holen.
Ja das werde ich dann tun. Der größte "Witz" daran ist, dass das Führungszeugnis innerhalb von Bonn verschickt werden soll, d.h. Bundesjustizamt und neuer Arbeitgeber sitzen beide in Bonn. Hey und sogar im gleichen Stadtteil. Nur 12 Minuten mit dem Auto entfernt. Ich arbeite übrigens nicht in Bonn.
Ich habe mal das Bundesamt für Justiz in Bonn kontaktiert, die auch die Führungszeugnisse erstellen und verschicken. Die sagten mir, dass mein Führungszeugnis bereits am 16.08. erstellt und anschließend mit der Post an die von mir angegebene Adresse versandt wurde.
Das hilft dir aber jetzt auch nicht wirklich.
Naja immerhin weiß ich, dass der Antrag eingegangen ist und auch bearbeitet wurde.
Davon hast du aber immer noch kein Zeugnis. Wenn es in der Post verloren gegangen ist, kannst du bis zum Sanktnimmerleinstag warten.
Ein weiteres Problem ist, dass die Bearbeiterin, die für meine Einstellung verantwortlich ist, diese Woche noch in Urlaub ist und deren Vertretung auch noch krank. Mir konnte keiner Auskunft darüber geben, ob das Führungszeugnis angekommen ist oder nicht. Es kann ja sein, dass es am Montag, den 21.08. oder Dienstag, den 22.08.doch angekommen ist und irgendwo festhängt. Ich müsste aber eigentlich am 01.09. kündigen.
Ich habe jetzt die Rückmeldung von meinem zukünftigen Arbeitgeber, dass mein Führungszeugnis angekommen ist
Ich habe mal das Bundesamt für Justiz in Bonn kontaktiert, die auch die
Führungszeugnisse erstellen und verschicken. Die sagten mir, dass mein
Führungszeugnis bereits am 16.08. erstellt und anschließend mit der Post
an die von mir angegebene Adresse versandt wurde. Dann muss das Zeugnis ja irgendwo bei meinem zukünftigen Arbeitgeber festhängen.
Nein
Abwarten
Das Führungszeugnis habe ich online beim Bundesjustizamt beantragt, weil ich aufgrund eines langen Anfahrts- und Heimweg von meiner jetzigen Stelle zu meinem Heimatort (habe einen Fahrtweg von fast 2 Stunden und arbeite Vollzeit) das Zeugnis nicht persönlich beantragen konnte. Ich konnte zum Zeitpunkt des Antrags auch noch keinen Urlaubstag nehmen geschweige denn früher Feierabend machen. Meine Eltern wohnen auch noch in einem anderen Bundesland, weshalb ich ihnen auch keine Vollmacht zur Beantragung geben konnte. Ich werde mir aber vermutlich doch noch einen Urlaubstag nehmen müssen, um mal nachzuforschen wo denn das Zeugnis bleibt.