Ist es erlaubt, das eigene Führungszeugnis bunt zu kopieren?
Und diese Kopie als Nachweis, dass keine Eintragungen vorhanden sind, bei einem zukünftigen Arbeitgeber vorzulegen? Natürlich mit der schriftlichen Ergänzung, dass es nur eine Kopie ist ...
4 Antworten
Das Fertigen einer Kopie sowie deren Vorlage beim Arbeitgeber ist selbstverständlich erlaubt. Egal ob schwarz-weiß oder bunt. Falls der Arbeitgeber das Original sehen will, wird er das schon sagen.
Klar ist es erlaubt, es gehört doch Dir.
Und dafür wird es ja erstellt. Damit Du es Dritten vorlegen kannst - im Original oder als Kopie.
siehe meine Antwort an Benni
nein da es eine Urkunde ist. Du musst die eine Begläubigte kopie machen lassen ;)
Man kann es 100 mal kopieren und ist nicht verpflichtet es beglaubigne zu lassen. Es kann sein, daß derjenige, bei dem Du es vorlegen willst, auf dem Original besteht. dann kann man ihm eine beglaubigte Kopie vorlegen, die gleichwertig ist.
Aber das ist keine Frage von "Dürfen" im dem Sinne wie es Regina gefragt hatte, sondern eine spezielle Anforderung des Empfängers.
Aber so besteht die Defahr das man dieses Gerichtliche dokument fälschen könnte
Das ist kein gerichtliches Dokument. Sondern eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Übrigens darf man auch "gerichtliche Dokumente" (z.B. Urteile...) kopieren.
Das einzige was man nicht darf ist, Originale inhaltlich verfälschen. Davon hat aber der Fragesteller nun wirklich nicht andeutungsweise etwas gesagt!
Wenn du die Kopie abgeben willst, musst du sie Beglaubigen lassen!
Stimmt nur Bedingt! Bei einer "Kopie" musst du es Beglaubigen lassen!