Kann ein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) bei Einstellung mein Führungszeugnis abfragen/einsehen?
Mein neuer Ag teilte mir mit das erst eine Abfrage des Führungszeugnisses abgewartet werden muss bevor eine Einstellung erfolgen kann. Haben Behörden gesonderten Zugriff auf die entsprechenden Datensätze, oder müssen auch die ganz "normal" ein Führungszeugnis anfordern?
7 Antworten
Ein Führungszeugnis geht nur über den Weg, dass Du selbst es beantragst.
Direkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister bekommen nur die in § 41 BZRG genannten Stellen zu den ggf. jeweils genannten Zwecken.
Das Führungszeugnis mußt Du beantragen.
Sofern es ein "behördliches Führungszeugnis" (Belegart O) sein soll, wird es i. d. R. an die Behörde direkt geschickt - Du kannst aber, auf Antrag, vorab beim Amtsgericht Einblick nehmen (Belegart P); dann kann man entscheiden, ob es der Behörde weitergeleitet werden soll.
Die anderen Formen der Führungszeugnisse werden Dir zugeschickt.
Die Behörde selbst hat keinen Zugriff auf das Bundeszentralregister.
Die Behörde selbst hat keinen Zugriff auf das Bundeszentralregister.
Es sei denn, es ist eine der § 41 BZRG genannten.
Dies bedeutet, dass du beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis anfordern musst, für die Behörde. Beginnst du deine Tätigkeit bei der Stadtverwaltung in der Stadt in der du wohnst, kannst du der Behörde dafür eine Vollmacht unterschreiben.
Öffentlicher Dienst ist ein weiter Begriff.
Eine "Einsicht" in ein Führungszeugnis ist nicht möglich, für niemanden und auch für keine Behörde. Es gibt allerdings Behörden die einen Auszug aus dem Bundeszentralregister bekommen können. Für diese brauchst Du auch selbst kein Führungszeugnis zu beantragen, da sie so auch Sachen erfahren die nicht in einem Führungszeugnis stehen.
Das Führungszeugnis musst du selbst beantragen und auch bezahlen. Für den Behördendienst wird es dann direkt an die entsprechende Behörde zugesandt.