Schriftliche Verwarnung äußern oder nicht?

5 Antworten

Du hast ein Verwarngeldangebot erhalten. Wenn du es zahlst, dann ist es gut. Dann brauchst du sich aber auch nicht zu äußern.

Zahlst du nicht, dann wird ein Bußgeldbescheid erlassen (inkl. Verwaltungsgebühr). Der wird dann deutlich teurer, dafür hast du aber die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen (Widerspruch, Gericht etc.). 

Nachdem du die dir vorgeworfene Tat hier schon eingestanden hast, würde ich ganz einfach zahlen und gut ist. 

Die Bußgeldstelle kann ihre Behauptung ausreichend nachweisen (Zeugenaussage, Mitarbeiter der Parkraumüberwachung oder Fotos). Dies müssen sie aber nicht dir, sondern in einem Gerichtsverfahren dem Richter gegenüber. Ein Ticket an der Windschutzscheibe ist schon lange keine Pflicht mehr.

Hallo Mollabey,

Ja ich hab mich nur da kurz gehalten da ich direkt gegenüber wohne und mir was zuhause zu holen. Aber das hat ja bestimmt jemand gemeldet nicht von bürgeramt oder ? Die müssen mir doch irgendwie beweisen

Ja also. Du hast dort geparkt. Und das ist lt Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt.

Die Leute denken immer, wenn sie ein Auto haben, haben sie sich auch das Recht erkauft überall und immer "nur mal kurz" anzuhalten um etwas zu erledigen. Ist aber nicht so. Auch diese Leute müssen sich an die StVo halten. So wie jeder andere in Deutschland auch der sich im Straßenverkehr aufhält...

Ben

zahle, wenn du es getan hast.. leugnen wäre dann zwecklos und widersprechen würde dann nur noch teurer...

Mollabey 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 13:09

Ja ich hab mich nur da kurz gehalten da ich direkt gegenüber wohne und mir was zuhause zu holen. Aber das hat ja bestimmt jemand gemeldet nicht von bürgeramt oder ? Die müssen mir doch irgendwie beweisen

Pocken  06.06.2018, 13:09
@Mollabey

wenn du "zuhause was holst", PARKST du..... und natürlich gibts da zeugen.. die sollten auch im schreiben genannt sein.

Mollabey 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 13:14
@Pocken

Steht leider keine Name oder wer das gesehen hat. Da steht nur die Straße das ich gegenüber geparkt habe. Ich hatte auch kein Zettel

Pocken  06.06.2018, 13:14
@Mollabey

du, frag uns doch nicht, wenn du meinst, es besser zu wissen..machs gut.... laberst du immer soviel?

Mollabey 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 13:19
@Pocken

Stop! Ich laber nicht!!!! Ich hab nur gefragt da ich mich nicht sowas auskenne!!! Man könnte hilfreich sein!!

Man muss in Fahrtrichtung parken. In Wohngebieten denkt man manchmal, man fährt falsch rum in einer Einbahnstraße. Wenn die Polizei dort Mal Nummern notiert, dann lohnt es sich.

Bezahl es und fertig. Und merke es dir, in Fahrtrichtung parken!!!

Kann ja eigentlich nur vielleicht 15€ sein. Ich wünsche dir, dass du nie teurere Knöllchen zahlen musst.

Monianka  06.06.2018, 20:33

Du hast ja sogar Foto dazu. 15€, ist soviel wie 5 km/Std. Ortsende zuviel. Alle 8 Jahre erwischt das einen.

Du hast dort geparkt - also bezahle das Ordnungsgeld.

Oder äußere Dich voluminös und es kommen noch irgendwelche Verwaltungskosten hinzu.

Mollabey 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 13:11

Aber bei mir war kein Zettel. Ich hab nur den Brief heute erhalten.

wilees  06.06.2018, 13:14
@Mollabey
Ich hab nur den Brief heute erhalten.

Das reicht doch. Soll Dir beim nächsten mal das Knöllchen per Boten auf einem goldenen Tablett überreicht werden? ( Ironie off )