Verwarnung wg Parken im Halteverbot, offenbar liegt Verwechslung vor, wie reagieren?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallöchen,

ich würde an deiner Stelle wie folgt vorgehen:

Wende dich an die Bußgeldstelle (ist auf dem Verwarngeldangebot angegeben) und rede nett mit dem Sachbearbeiter. Dem sollte das Beweisfoto bereits vorliegen. Dann klärt sich die Sache im Nu auf.

Du kannst natürlich auch bis zu Bußgeldbescheid warten und Widerspruch einlegen. Dieser wird dann nach einer Überprüfung in der Regel abgewiesen. Mit Glück wird dir aber auch hier zu deinem Recht verholfen, wenn das Beweisfoto tatsächlich ein anderes Fahrzeug zeigt. Hilft dieser Weg nicht, kannst du noch klagen. Ein Richter wird das Beweisfoto und die Aussagen prüfen und bewerten. Dabei ist zu beachten, dass der Mitarbeiter des Parkraummanagements keinerlei persönliches Interesse am Ausgang dieses Verfahres besitzt, du jedoch schon. Auch das wird der Richter bewerten. Da kannst du auch mit vielen Zeugen vorreiten. Und ob ihr Studienräte, Oberstudienräte oder Senatsdirektoren seid, ist dabei ebenfalls vollkommen egal. Sollte es wirklich dein Kfz sein, wirst du als Auflage verpflichtet werden, zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen.

Es schleicht sich ein ganz anderer Gedanke in meinen Kopf: Gab es vielleicht eine Person, die in der Zwischenzeit Zugriff auf den Wagenschlüssel hatte? Dann könnte das Beweisfoto vielleicht eine gewisse "Sprengkraft" entwickeln.

Steph1973 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 18:01

Nein, eine andere Person kommt nicht in Frage, zum einen besitze ich gar keinen Zweitschlüssel mehr, seit unsere Tochter ihn in einem Gulli versenkt hat. Zum anderen entspricht die angegebene Uhrzeit der Zeit, zu der wir gerade am Konzerthaus angekommen waren. Entweder stand das Auto da gerade seit 2 Minuten auf dem Parkplatz - der wiederum 1/2 Stunde vom angegebenen Ort entfernt ist -, oder wir saßen gerade noch darin. Es muss sich definitiv um eine Verwechslung / Zahlendreher öder ähnliches handeln.

Mir ist neu, dass es Fotos dazu gibt. Dann wäre das alles ja kein Problem. Ich nahm an, dass einfach nur das Kennzeichen von der Politesse eingegeben wird. Sollte ein Foto vorliegen, ist alles sofort geklärt.

Mein Hinweis bezüglich der Berufe sollte nur deutlich machen, dass wir das ganze Theater nicht wg des eher geringen Betrages machen, sondern weil die Anschuldigung einfach falsch ist.

Stephanie

Schnarchix  26.01.2019, 18:10
@Steph1973
Mir ist neu, dass es Fotos dazu gibt. Dann wäre das alles ja kein Problem. Ich nahm an, dass einfach nur das Kennzeichen von der Politesse eingegeben wird. Sollte ein Foto vorliegen, ist alles sofort geklärt.

Das wird seit geraumer Zeit gemacht, das erleichtert ganz einfach die Verfahren.

Mein Hinweis bezüglich der Berufe sollte nur deutlich machen, dass wir das ganze Theater nicht wg des eher geringen Betrages machen, sondern weil die Anschuldigung einfach falsch ist.

Na ja, dem Lehrerberuf sagt man ja auch noch etwas anderes nach - das kenne ich von meinem Schwager. ;-)

Ich drücke dir auf jeden Fall meine ganzen 37,692256 Daumen, dass die Sache gut für dich ausgeht. :-)

Steph1973 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 18:40
@Schnarchix

Danke!

Und das mit den Fotos gilt für ganz NRW? Wir wohnen in Essen und das würd mich jetzt sehr freuen und erleichtern, weil dann ja alles ganz easy zu klären wäre...

Dem Lehrerberuf wird vieles nachgesagt, jaja, den Juristen aber auch, genau wie den Köchen, Handwerkern, usw..... auch. Und manches hat ggf auch einen wahren Kern😅 Mir fielen aber durchaus Personengruppen ein, die weniger vertrauenswürdig wären😜

Schnarchix  26.01.2019, 18:59
@Steph1973
Mir fielen aber durchaus Personengruppen ein, die weniger vertrauenswürdig wären😜

Oh ja, mir auch. :-)

Die Umsetzung ist zwar Landessache, mir ist aber kein Bundesland bekannt, was das nicht praktiziert. Die Vorteile (für beide Seiten) sind einfach zu groß. :-)

Steph1973 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 19:14
@Schnarchix

Cool! Ganz herzlichen Dank! Ich poste mal, wenn das Ganze durch ist.😊🌸👍🏻

Schnarchix  26.01.2019, 19:19
@Steph1973

Oh ja, bitte. :-) Eine Rückmeldung erhält man hier leider sehr selten. :-) :-) :-)

Ansonsten lasst euch angeben, welches Kfz (Typ) das gewesen sein soll. Auch das kann noch hilfreich sein.

abenhard17  26.01.2019, 22:35
@Schnarchix

"dass der Mitarbeiter des Parkraummanagements keinerlei persönliches Interesse am Ausgang dieses Verfahres besitzt" -> Wie kommst du zu dieser Annahme? Kennst du den betreffenden Mitarbeiter?

Schnarchix  27.01.2019, 08:45
@abenhard17

Bist du der Fragesteller?

Ich antwerte dir ausnahmsweise aber trotzdem, da mir Steph1973 sympathisch ist:

Das ist Praxis in der Rechtsprechung. Das Merkbuch eines Polizisten oder die entsprechenden Aufzeichnungen des Parkraummanagements haben vor Gericht Beweischarakter.

abenhard17  27.01.2019, 23:18
@Schnarchix

"haben vor Gericht Beweischarakter" ist allerdings etwas völlig anderes als "der Mitarbeiter des Parkraummanagements besitzt keinerlei persönliches Interesse am Ausgang dieses Verfahres". Ich hoffe, du verstehst den Unterschied.

PS: Nein, ich bin nicht der Fragesteller. Ich dachte zwar, das wäre ersichtlich, aber gern geschehen für die Aufklärung des Irrtums!

Schnarchix  28.01.2019, 08:59
@abenhard17

Da gibt es keinen Irrtum - zumindest nicht auf meiner Seite.

Steph1973 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 20:44
@Schnarchix

Hi, ich habe telefonisch die folgende Rückmeldung erhalte:

Es werden zwar keine Fotos gemacht ( worauf ich ja als Beweis meiner " Unschuld" gehofft hatte😉), aber: In deren System steht, es handle sich um einen Golf. Ich fahre einen freundlichen Beetle. Das interpretierte die Dame am Telefon als einen Hinweis auf die Richtigkeit meiner Angaben. Ich solle schriftlich meine Situation schildern, angeben, das Zeugen gern benannt werden können, und davon ausgehen, dass damit wohl das Ganze erledigt sei. Falls dem nicht so sein sollte, melde ich mich noch einmal hier. Danke dir, Schnarchix! ( und was sollte der wichtige Kommentar von abenhard17? Pubertäres Provozieren oder was? Wie unnötig.) Liebe Grüße!

Schnarchix  02.02.2019, 21:04
@Steph1973

Ich freue mich für dich. :-) Und natürlich vielen Dank für den Stern.

Wenn schon, dann spätpubertär. Nach seinen Aussagen bei anderen Fragen, sollte er so um die 30 Jahre alt sein. Er trollt mich seit ca. Mitte Dezember 2018 unter 2 Namen - abenhard17 und 18drahneba (also rückwärts). Ich bin mit den Mods im Gespräch, habe mich aber anders entschieden und werde mich diese Tage vollkommen aus Gutefrage zurückziehen. Meine Gesundheit ist mir einfach wichtiger.

Steph1973 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 22:04
@Schnarchix

?Wegen nem Troll? Ignorier den doch, der ist doch unwichtig! Tut mir sehr leid, dass dir das so an die Nieten geht!

Danke jedenfalls für den guten Rat. Alles Gute

Stephanie

Schnarchix  03.02.2019, 13:38
@Steph1973

Vielen Dank für deine netten Worte und dein Verständnis. Das tut richtig gut. :-)

Na ja, es ist nicht das erste Mal, und die Haut wird durch derartige Erfahrungen im Laufe der Zeit immer dünner.

Unser Familienrat hat diese Tage diese Vorgehensweise vor dem Hintergrund beschlossen, dass ich mich in wenigen Monaten nur noch um mein Wohnmobil und meine sonstigen Hobbys kümmern darf. :-) Dann werde ich mich in Indernett ohnehin rar machen.

Sage mir bitte noch Bescheid, wenn die Sache vom Tisch ist, solange halte ich noch durch. :-)

Viele Grüße

Schnarchix

Steph1973 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 19:28
@Schnarchix

Hab's jetzt schriftlich, eine Verwechslung läge vor und man entschuldige dies (was natürlich Quatsch ist, entschuldigen könnte ich es als ungerecht behandelte Person, sie meinen, dass sie sich für das Versehen entschuldigen möchten😊). Dann viel Spaß mit dem Wohnmobil! Liebe Grüße

Schnarchix  10.02.2019, 19:50
@Steph1973

Hallöchen Steph1973,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Dann hat mein Daumendrücken ja geholfen. :-) Ja, mit dem Entschuldigen ist das wirklich so eine Sache. Das führt immer wieder zu netten Situationen. ;-)

Den Spaß mit meinem Dicken werde ich haben, aber zuerst mache ich noch einmal die Hurtigruten unsicher.

Ich wünsche dir alles Gute, viel Erfolg und vor allen Dingen Zufriedenheit, denn damit kann man die vielen Unzulänglichkeiten des Lebens besser ertragen.

Viele Grüße

Schnarchix

Na ja, gegen das Verwarnungsgeld kann man im Grunde noch keinen Widerspruch einlegen.

Schildere aber trotzdem in einem Brief wo Du zu der Zeit mit dem Auto warst. Gib gleichzeitig Deine Freunde als Zeugen mit an. In der Regel kommt dann nichts mehr. Sollte doch ein Bussgeldbescheid ankommen, so lege fristgemäss Widerspruch ein. Es wird dann eine Verhandlung vor einem Einzelrichter kommen, zu der Deine Freunde dann auch erscheinen und aussagen müssen. Das sollte aber wohl kein Problem sein.

Bei einer Verwechslung hast Du eventuell Chancen. Grundsätzlich ist ein Beweis aber schwer.

Artus01  26.01.2019, 15:31

Was soll bei mehreren Zeugen schwer zu beweisen sein?

Steph1973 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 15:54

Hm, ich hätte gedacht, dass schon klar sein dürfte, dass unsere Freunde und ich nicht wg der 25 Eur den Aufwand betreiben und dass wir sicherlich keine Falschaussage machen, um das Geld zu sparen. Ob das als Beweis gilt, weiß ich halt nicht.?

Artus01  26.01.2019, 16:20
@Steph1973

Die Frage war zunächst nicht an Dich gerichtet.

Es geht nicht darum ob man 25 € bezahlen soll, sondern darum warum man das tun soll, auch wenn es einen im Grunde kaum belastet. Für Deine Freunde sollte es eine Selbstverständlichkeit sein für Dich eine wahrheitsgemässe Aussage zu machen.

Natürlich gelten Deine Zeugen als Beweis und das wird zu Deiner Rehabiltation führen.

Vllt hast du ja die Konzertkarte noch. Würde mit allen vorhandenen Zeugen, sofern sie verfügbar sind, auf die nächste Wache gehen und Einspruch einlegen. idr wird nicht nur das Kennzeichen bei der Polizei gespeichert, sondern auch Marke und Modell des Autos. Falls das unabhängig gespeichert wurde (also nicht durch das Kennzeichen ermittelt), sollte das schnell aufklärbar sein.

Steph1973 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 15:55

Da steht VW, ohne Spezifizierung ( Beetle), ob das einfach einer Datenbank entstammt oder von der Politesse angegeben wurde, weiß ich aber leider nicht.

Artus01  26.01.2019, 15:33

Einspruch einlegen kann man bei einer Verwarnung im Grunde zunächst nicht, und bei der Poliei schon gar nicht. Das Ticket kommt nämlich vom Ordnungsamt.