Vorwurf des Fahren ohne Fahrerlaubnis, Roller zu schnell, Hilfe beim Äußerungsbogen?
Hey Leute,
ich wurde letztens von der Polizei angehalten, da ich mit einen zu schnellen Roller meines Kumples gefahren bin. Wir beide besitzen nur eine Mofa Prüfbescheinigung und laut Messung der Polizei fährt der Roller maximal 37 km/h. Deshalb wird mir nun die Strafttat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorgeworfen. Im Schreiben der Polizei wurde ein Äußerungsbogen beigelegt, den ich ausfüllen muss. Ich habe nun die Möglichkeit mich zu der Sache schriftlich zu äußern, die Straftat zuzugeben / nicht zuzugeben, von der Polizei vernommen zu werden, mich nicht zu äußern, mir einen Rechtsanwalt zuzulegen oder das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen zu lassen.
Nun stelle ich mir die Frage, was ist die beste Möglichkeit für mich? Habt ihr Tipps für mich? Vor allem es sind ja "nur" 37 km/h, aber natürlich ist es eine Straftat.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Schon mal danke für die Antworten im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
"Nur" 37km/h sind aber schon 48% zu viel...
Hast Du etwas das Dich entlasten kann?
Nur dann macht es Sinn so etwas zu schreiben.
Entschuldigungen oder Ausreden helfen Dir da nicht.
Wurde denn am Fahrzeug etwas verändert?
Hast Du davon gewusst?
Oder überhaupt, dass er schneller als 25km/h fährt?
Dann schreib` das so.
Du hast gefragt ob Du mal fahren darfst, davon das der Roller schneller als 25km/h fährt wusstest Du aber nichts.
Wenn er nicht frisiert ist und du nur Fahrer und nicht Halter bist, dann kann man dir auch keinen Vorsatz unterstellen. Ferner darfst du dir selbst eine gewissen Unkenntnis in der Wahrnehmung von Geschwindigkeiten unterstellen. Ich denke, das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ja, ich war lediglich der Fahrer und mein Kumpel der Halter, dieser war auch hinten gehockt und hat ebenfalls eine Anzeige bekommen. Also soll ich deiner Meinung nach mich schriftlich äußern und was darüber schreiben?
Stell dich um und hoffe das Beste. Als Jugendliche will euch keiner im Knast sehen. Im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke.
Laut Urteil des OLG Karlsruhe muss der Fahrer ab 20% Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von selbst erkennen, dass er das Fahrzeug nicht fahren darf. Du hättest die Fahrt sofort an Ort und Stelle beenden müssen.
Bei jugendlichen Ersttätern kommt das sog. Diversionsverfahren zur Anwendung, d.h. das Verfahren wird ohne Gerichtsverhandlung vom Staatsanwalt gegen Auflagen eingestellt, z.B. Sozialstunden oder Verkehrserziehungskurs. Der Staat übernimmt dabei die Verfahrenskostens, also auch Kosten für Gutachter, Abschlepper usw.
Voraussetzung für das Diversionsverfahren ist, dass du dich einsichtig zeigst. Versuchst du, dich mit fadenscheinigen Ausreden herauszuwinden, muss das Ganze vor dem Jugendrichter geklärt werden.
Beim Kauf eines Rollers mußt du dir schriftlich geben lassen,das am Roller nichts verändertworden ist und sich dieser im Originalzustand befindet.
Wenn ihr nun damit gefahren seit und der Tacho über 30 km/h angezeigt hat,dann hättet ihr die Karre zurückgeben können oder ihr hättet die Karre in der Werkstatt prüfen lassen können.
Jetzt ist natürlich alles zu spät.
Ihr könnt nun nur noch die Konsequezen tragen.
Füherscheinsperre,Geldstrafe und/oder Sozialstunden.
Der Roller ist nicht frisiert, gut eingefahren. Altes Modell. Gebraucht gekauft.
Die 37 kmh sind natürlich näher an den 45 kmh für Klasse AM dran als an den 25 kmh für ein Mofa.
Ergo Mokick Schein AM
Das Ausreden nichts helfen ist klar. Also am Fahrzeug wurde nichts verändert, mein Kumpel hat den Roller auf eBay-Kleinanzeigen vor einiger Zeit als "Mofa Roller" gekauft. Und es fiel auf das er schneller ist und als ich mal damit gefahren bin, wurden wir halt von der Polizei angehalten.