Knöllchen vergessen?
Guten Morgen,
Ich habe vor gewisser Zeit ein Knöllchen bekommen da ich angeblich ohne Parkschein geparkt hätte.. da beim Tür zu machen leider der Parkschein in den unteren Bereich der Scheibe gerutscht ist. Nun finde ich das Knöllchen nicht mehr, kann somit nicht den Betrag bezahlen. Allerdings, kam bis heute kein schriftliches Bescheid darüber, kann es sein dass sowas mal untergeht? Denn im Falle dessen, dass ich das Knöllchen nicht gesehen habe weil es weggeflogen ist o.Ä , wüsste ich ja gar nicht Bescheid! Normalerweise müsste doch noch ein Schreiben kommen?
5 Antworten
Wende Dich selbst an den Parküberwachungsdienst, oder wie auch immer der in eurer Stadt heißt. Die finden dich über das Kennzeichen. Dort kannst Du dann auch den Parkschein zeigen und erklären, dass er runter gerutscht ist. So können die dann entscheiden, ob sie die Verwarnung in dem Fall zurück nehmen.
Da kommt schon noch ein Schreiben.
Auch die Verwaltung ist derzeit wegen Urlaubs ausgedünnt.
Danke für deine Rückmeldung! (:-)
Auch nach über einem Monat?
Challenge? Ich setzte mal 1 €.
Ich setze 10.
Das drückt natürlich die Quote! (:-)
Ich verstehe es so, dass an deinem Fahrzeug nicht nur ein Hinweiszettel hing (nach dem Motto 'Sie haben irgendwas fslsch gemacht'), sondern ein richtiges Knöllchen mit konkretem Tatvorwurg, Datum, Zeit, Ort und anliegendem Überweisungsträger.
Mit dem Anbringen am Fahrzeug gilt das als zugestellt. Wenn es dann durch den Wind wegweht oder jemand anderes es wegnimmt, ist das Pech.
Wenn du, egal aus welchem Grund, nicht innerhalb 1 Woche bezahlst, wirst du nach einiger Zeit ein Schreiben nach Hause bekommen. Rechne damit, dass zur eigentlichen Strafe dann noch 28,50 € Kosten dazu kommen.
Erst wenn nach 3 Monaten noch nichts gekommen ist, kannst du aufatmen. Dann ist das verjährt. Ich denke aber auch, da wird noch was kommen.
Dazu: Es wird ein Strafverfahren eingeleitet, das der jenige noch bezahlen muss.
Warum sollte ein Strafverfahren eingeleitet werden? Welcher Tatbestand?
keine Sorge, das kommt - zuzüglich Mahngebühr
... und einem Strafverfahren
Mahngebühr nicht beim ersten Mal.
(Mir ist das jedenfalls noch nicht untergekommen).
Du wirst schon noch einen Mahnbescheid von der Bußgeldstelle bekommen.Keine Bange. Die vergessen dich nicht.
Gestern traf das Schreiben ein - der Punkt geht an euch