falsche Richtung geparkt, kann ich es anfechten?
Ich habe folgende Verwarnung bekommen:
Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG
Ich habe natürlich gegoogelt und herausgefunden das man in der 30er Zone nicht in die entgegengesetzte Richtung parkieren darf in Deutschland, ich komme aus der Schweiz und habe noch nie was von diesem Gesetzt gehört. Ich weiss Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber kann ich trotzdem diese Verwarnung irgendwie anfechten? es sind zwar nur 15€ aber ich fühle mich nicht Schuldig und möchte dies darum ungern bezahlen.
15 Antworten
Hi,
aber kann ich trotzdem diese Verwarnung irgendwie anfechten?
Natürlich kannst Du das - dann bezahlst Du statt 15 € eben 15 € plus Bearbeitungsgebühr plus Anwaltskosten plus alles andere, was noch so anfällt.
Im Ernst: macht überhaupt nicht den geringsten Sinn - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie Du selbst so schön formuliert hast.
Das individuelle Schuldgefühl ist hier vollkommen irrelevant.
LG
Hallo ev0let
Man kann jeder Strafe anfechten, in deinem Fall besteht sie zu Recht und kann dann nur mehr teurer werden
Gruß HobbyTfz
Nicht wissen schützt nicht vor dem Gesetz
Hi,
keine Ahnung wie lange du schon hier lebst oder Urlaub machst, doch in DE werden Mahnung einfach Bezahlt und nicht angefechtet. Die 15€ Sollte jeder der ein Auto hat noch bezahlen können. Desweiteren könnten die 15€ schnell zu 200€ werden, wenn du dagegen vorgehst (Gebühren, Anwalt etc.). Erst wenn es eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist, lohnt sich ein Einspruch.
MfG
Nein.