Schriftliche Vereinbarung rechtskräftig?

6 Antworten

Schriftlich ist immer besser wegen der Beweisbarkeit. Zeugen braucht ihr dabei keine. Eine von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Vereinbarung hat Beweiskraft genug.

Muendlich waere zwar ebenso wirksam, wegen der i.d.R. sehr viel schwierigeren Beweislage aber mit einem deutlich hoeheren Risiko behaftet. Wenn trotzdem muendlich, dann unbedingt mit Zeugen.

Einen noraiellen Vertrag, wie von einem anderen User empfohlen, braucht ihr natuerlich nicht. Das waere bei einem einfachen Privatdarlehen auch voellig ueberzogen.

Bedenke aber auch, dass dir die schoenste Rechtssicherheit ueberhaupt nichts bringt, wenn dein Schuldner nicht zahlen kann.

Ich persönlich habe ein ungutes Gefühl, wenn jemand bereits als Azubi sich verschuldet, auch wenn 2000€ nicht die Welt sind.

Bist Du sicher, daß die Freundin überhaupt mit Geld umgehen kann? Und ist sie denn schon voll geschäftsfähig bzw. volljährig?

Du oder sie spekuliert darauf, daß die Freundin nach der Ausbildung einen Job hat.

Ist das denn schon belegbar?

Wer nichts hat, von dem ist auch nichts zu holen - mit oder ohne Vertrag.

Frag die Freundin mal, ob sie einen Bürgen beibringen kann.

Ich weiß davon zwar auch nicht viel allerdings ist es glaube ich so das wenn du einen schriftlichen VERTRAG mit einem Notar aufsetzt das dieser dann auch rechtskräftig ist und das auch nur wenn alle 3 Instanzen unterschrieben habe ( du, deine Freundin und der Notar)....ABER wie bereits erwähnt ich weis davon nicht soviel und habe das ganze mit meinem persönlichem wissen mir zusammengereimt ich würde hierbei raten einfach nochmal einen experten zu fragen... AUF gar keinen Fall nur mündlich!!!dann hast du hinterher gar keine Chancen dein Geld wiederzusehen!!!!!!!!!!!1

Du kannst mit ihr diesen Vertrag aufsetzen und auch unterschreiben lassen mit den Rueckzahlungsvereinbarungen, wie du das vorhast.

Zeugen muessen aber nicht unbedingt dabei sein, damit der Vertrag gueltig ist, Aber das kann auch nicht schaden, wenn du auch Zeugen dafuer hast, das du deiner Mutter Geld leihst.

Diese schriftliche Vereinbarung ist rechtskraeftig und du kannst damit, sollte deine Mutter nciht zahlen den Betrag dann besser zurueckfordern, weil du ja einen Beweis in der Hand hast.

Ich kann dir nur raten dies so zu machen, auch wenn es deine Mutter ist. Man weiss ja nie was die Zukunft bringt.

Sarayu90 
Beitragsersteller
 28.12.2013, 00:27

es ist meine freundin ;) aber davon abgesehen hast du recht

Schriftlich, mit Zeugen noch besser.

Dann könntest du die Summe auch einklagen und jedes Gericht gibt dir Recht.