Freund schuldet mir Ged: wie eintreiben?

11 Antworten

Wenn ich nicht völlig falsch gewickelt bin, kannst du ihn anmahnen. "freundschaftliches" Verständnis haben, endet irgendwann. Wenn er nicjtmal bereit ist schonmal kleine Teilbeträge zu leisten...und wenn die dritte Mahnung nichts wird, kannst du m.E. auch rechtliche Schritte einleiten.

Tabaluga1961  18.11.2014, 13:53

und wie willst du das beweisen???

augsburgchris  20.11.2014, 14:10
@Tabaluga1961

Musst du nicht, erst wenn er dem Mahnbescheid wiederspricht. Mahnbescheid kann jeder anfordern.

Hallo.

Jemanden egal wem so eben mal 1500,00 zu leihen, finde ich im positiven Sinne sehr großzügig von dir und umso enttäuschter bin ich wenn sich der Begünstigte anschließend nicht an Abmachungen hält, das tut mir dann wieder für dich leid aber gänzlich ganz kann man ein solches Risiko nicht ausschließen, eine Freundschaft endet nur zu oft da, wo das Geld anfängt.

Ich würde ihm nun schriftlich eine Frist setzen mit dem Hinweis, das nach Ablauf weitere Schritte eingeleitet werden. Dies könnte die Hinzunahme eines Anwalts sein.

Hier ist dann allerdings auch von deiner Seite her Konsequenz gefragt.

Liebe Grüße FD

Stelle ihn zur Rede, ich hoffe du hast einen schriftlichen Nachweis, dass er das Geld bekommen hat.

FlorianWeber92 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:34

Die Überweisung habe ich als Beleg. Ebenso zahlreiche Facebook-Nachrichten und SMS

DerNachtfalke5  18.11.2014, 13:51
@FlorianWeber92

Dann kann im Falle der weiteren Verweigerung gegen ihn per Anwalt vorgegangen werden.

Zunächst solltest Du den Betrag erstmal zur Rückzahlung fällig stellen. Das machst Du indem Du ihn nachweisbar schriftlich per Einschreiben mit Rückschein aufforderst Dir den geschuldeten Betrag zurückzahlen. Setze ihm für die Rückzahlung einen taggenauen Termin. (ca. 2 Wochen). Ab diesem Tag kannst Du dann auch Zinsen von ihm verlangen.

Gleichzeitig kündige an, daß evtl. getroffene Ratenzahlungsvereinbarungen widerrufen werden, da sie von ihm sowieso zu keinem Zeitpunkt eingehalten worden sind.

Weise im Schreiben darauf hin, daß wenn er nicht pünktlich und fristgerecht zahlt, er mit einem gerichtlichen Mahnverfahren zu rechnen hat.

Einen Mahnbescheid kannst Du selbst, auch online beantragen oder Du holst Dir im Schreibwarenhandel ein Formular. Das füllst Du aus und schickst es zum zuständigen Mahngericht.

Das ist für einen Studenten, vorausgesetzt der Schuldner erhebt keinen Widerspruch, die kostengünstigste Lösung, denn Du brauchst für diesen Mahnbescheidsantrag keinen Anwalt, und mußt lediglich Gerichtskosten in Höhe von ca. 36,-€ zahlen.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4531875-1416315166538&Command=start

SMS und Facebook-Nachrichten werden selten von Gerichten als Beweismittel anerkannt, da man die Nachrichten nicht eindeutig dem Absender zuordnen kann.

mepeisen  18.11.2014, 14:02

Den ursprünglichen Überweisungsträger kann man aber problemlos als Beweis anbringen ;-)

FlorianWeber92 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 14:04

Vielen Dank für die detaillierte Antwort. Wenn die Beweismittel (Überweisung / Facebook & SMS) "zu dünn" sind, macht es dann nicht eher Sinn, den Schuldner aufzusuchen und mit ihm eine Ratenrückzahlung zu vereinbaren. Da könnte ich das doch per Vertrag machen und mir den unterschreiben lassen unter dem Vorwand, dass ich das als Freund tue, da er mit Geld nicht so gut umgehen kann etc.

Verstehen Sie was ich meine? Vlt ist diese Lösung 1. nicht so konfrontativ und 2. habe ich dann ein schriftliches, wertvolles Beweismittel?

finden Sie diesen passend? https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=8&cad=rja&uact=8&ved=0CD8QFjAH&url=http%3A%2F%2Fwww.etl-rechtsanwaelte.de%2Fzeigedoc%2Fmustervertraege%2FRatenzahlungsvereinbarung&ei=MD5rVNH2FsL5ywOU-YLQDw&usg=AFQjCNGFGFL_qkT7hfu1htahQlfIrSLMyQ&bvm=bv.79908130,d.bGQ

Nemisis2010  18.11.2014, 14:19
@FlorianWeber92

Was berechtigt Dich zu der Hoffnung, daß der Schuldner eine Ratenrückzahlungsvereinbarung einhalten wird, wenn er Dich jetzt schon bereits über ein Jahr mit der Rückzahlung hingehalten hat?

Wenn er sich nämlich nicht an die Vereinbarung hält mußt Du letztlich doch gerichtliche Schritte einleiten. Dies machst Du am besten mit einem Mahnbescheidsantrag. Wenn er nicht widerspricht, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher einleiten.

Die Überweisung ist dein schriftliches Beweismittel, daß Du ihm den Betrag gegeben hast. Wurde der Darlehensvertrag in 2013 nur mündlich geschlossen und hast Du hier evtl. einen Zeugen?

mepeisen  19.11.2014, 08:35
@Nemisis2010

Man braucht dafür zunächst keine Zeugen, denn es gilt zunächst einmal die Annahme, dass es kein Geschenk war. Das einzige, was der Schuldner behaupten könnte wäre, dass man ihm den Betrag geschenkt hat. Da das aber für ihn günstig ist, muss man das beweisen. Kann er wohl kaum schaffen. Selbst wenn, hält man vorsorglich die Facebook-Nachrichten Und Co. dagegen. Wenn es dann nicht gerade ein Schriftstück gibt, dass es geschenkt ist, wird der Schuldner zahlen müssen (so er denn kann).

Nach deiner Schilderung ist er bereits lange im Verzug. Du kannst ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken und schauen wie er reagiert. Wenn er sich allerdings weiter weigert, musst du ihn zivilrechtlich verklagen und dann wäre es gut, euer Geschäft auch beweisen zu können. Ein paar Nachrichten und eine mündliche Zusage sind da schon etwas dünn. So etwas hält man, wenn überhaupt, immer schriftlich fest, wobei selbst das keine wirkliche Sicherheit bietet.