Hausverkauf pro forma um Erbstreit zu umgehen
Guten Tag,
besteht die Möglichkeit, z.Bsp. seinem Enkel pro forma ein Grundstück mit Immobilie zu verkaufen, um möglich Erbsteitigkeiten zu vermeiden? Muß das Geld fließen, oder kann mit dem Enkel eine Vereinbarung getroffen werden, dass er es in Raten zurückzahlt? Kann einer der leiblichen Kinder gegen dies im Todesfall vorgehen, also dieses "Kauf" rechtlich anfechten?
Danke!
Udo
9 Antworten
Wenn der Enkel volljährig ist, kann er das Grundstück erwerben. Dem Verkauf sollteman das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen zugrundelegen. Würde das Haus an den Enkel unter Wert verkauft, so könnte der Kaufvertrag innerhalb von 10 Jahren nach dem Tode der Großeltern durch die Kinder wg. der Aushöhlung des Erbes angefochten werden. Die Frage, weshalb man mit solchen Geschäften einen Zwist zwischen Eltern und Kindern provozieren möchte, bleibt draußen vor! Der Streit bei einem solchen "Proforma" - Verkauf ist vorprogrammiert!
Bezüglich gerade dieser Thematik gibt es seit kurzem neue Gesetze. Da würde ich mich beim Anwalt erkundigen. Schenkungen wären eine Alternative, da gibt es aber Höchstbeträge. Man kann darf einen erben aber nicht auf diese weise um den Pflichtanteil bringen, es sei denn er hat sich böswillig verhalten ( Drohung usw). Fazit: Anwalt konsultieren!
Für Schenkungen gibt es keine Höchstbeträge! Lediglich die steuerfreiheit einer Schenkung an z.B. an Enkel ist beschränkt. Höhlt die Schenkung den Erbanspruch von Kindern aus, so können diese Ihren Pflichtteil einfordern, wenn der Schenkene innerhalb von 10 Jahren seit der Schenkung verstirbt und der Erbfall eintritt.
Einen Kaufvertrag kann ein Erbberechtigter dann anfechten, wenn der Preis in keinem guten Verhältnis zum Wert steht. Wenn nämlich alles nach einer Schenkung aussieht, ist die noch 10 Jahre lang anfechtbar - danach auch nicht mehr.
Du kannst mit dem Enkel auch einen Ratenkaufvertrag abschließen. Aber es wäre gut, wenn das Geld wirklich fließen würde. Sonst kommt wieder der Schenkungsaspekt rein.
Auch wenn Du das Geld dem Enkel erst schenkst, damit der davon die Immobilie bezahlt, liegt eben eine Schenkung vor. Beim Geld kann man das allerdings so gestalten, daß es für die späteren Erben schlechter nachweisbar ist ;-)
Ihr könntet ja beide mal ab und zu ein Spielcasino besuchen, man muss ja da nicht spielen, man kann sich ja auch in eine Ecke setzen und miteinander wetten, du verlierst, dein Enkel gewinnt und löst die Jetons ein. Natürlich nicht den ganzen Kaufvertrag auf einmal, das würde durch eine Überprüfung Statistik des Casinos ja nachweisbar sein, dass ein derart hoher Betrag nicht gewonnen wurde. Aber wenn deine "Spielsucht" dazu führt, dass du das Haus verkaufst und dein Enkel monatlich die höchstmögliche Summe spart.... kann die übrige Verwandschaft euch auch mal...
Wie wäre es mit einem Verkauf auf Rentenbasis (Leibrente) Das Geld sollte (übers Konto nachweislich) fließen, jedoch kann ja niemand nachweisen, wenn du deinem Enkel jeden Monat bar anschließend die Rate für den nächsten Monat aushändigst. Dann könnten die Kinder nicht auf die Bezahlung des restlichen Kaufpreises bestehen, da ja der Anspruch mit dem Tode des Verkäufers erlischt. Die Höhe der Rate sollte so gewählt sein, dass sie dem üblichen Rahmen (Wert des Hauses, Alter des Verkäufers) entspricht.Dabei kann auch ein lebenslanges Wohnrcht eingetragen werden.
hatten in der Familie ähnlichen Fall. Ob Geld geflossen ist...wer weiss das schon...(dann verkauf es für Appel und Ei!) Sollte aber wohl abbezahlt sein, bevor betroffener stirbt (denke ich) JEdenfalls war das HAus auch verkauft und konnte nicht angefechtet werden. KAnn aber sein, das die anderen Erben ausbezahlt werden müssen...troz des verkaufs