Wenn mein Konto gesperrt wird bei meiner Hausbank wegen Schulden die ich nicht ausgleichen kann, kann ich dann bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen?

11 Antworten

du wirst kein anderes Konto bekommen, weil alles in der schufa steht.

dein Arbeitslosengeld ist nicht pfändbar, also geh zu deiner bank und regel das selbst

Seit 2016 gibt es eine Rechtspflicht (nicht nur die schon davor bestehende Selbstverpflichtung) für alle Banken und Sparkassen ein Basis-Konto (auch "Jedermans-Konto" genannt) zur Verfügung zu stellen. Ist Dein Konto nur "gesperrt" oder auch "gekündigt"? Wenn nicht gekündigt, solltest Du das selbst tun. Eine andere Bank muss Dir dann ein Basis-Konto einrichten. Das wird allerdings ein Guthabenkonto werden, also eines dass Du nicht überziehen kannst. Du solltest es auch von Beginn an als sog. "P-Konto" (Pfändungsschutzkonto) einrichten lassen, da die andere Bank und das Kreditkartenunternehmen sicherlich irgendwann mit einer Pfändung "um die Ecke" kommen werden. Die Einrichtung eines Kontos kann nur verweigert werden, wenn Du bereits bei einer anderen Bank ein Konto hast. Daher ist es u.U. wichtig, dass das alte/jetzige Konto gekündigt wird, soweit das noch nicht passiert ist. Die meisten Banken bestehen aber nicht unbedingt darauf. Nur falls auch Dein jetziges Konto bereits als "P-Konto" läuft, musst Du es in jedem Fall kündigen. Denn sonst kann das neue Konto nicht als "P-Konto" eingerichtet werden, da jeder nur 1 "P-Konto" haben darf.

Jurius  19.06.2018, 15:31

PS:... Und informiere Dich mal genau(!) zum Thema P-Konto: Dort sind bei einem Alleinstehenden ohne Unterhaltsverpflichtung aktuell 1.133,00 € monatlich vor Pfändung geschützt. Du musst das Guthaben (wenn Ende des Monats noch was da ist) aber immer zum Monatsende abräumen, denn "altes" Guthaben ist spätestens im übernächsten Monat (nach Eingang) nicht mehr "geschützt". Wenn also Geld z.B. am 30. Juni kommt, ist dieses Geld schon ab 01. August nicht mehr geschützt. Das sind zwar nur gut 4 Wochen, also "gefühlt" nur 1 Monat, aber rechnerisch ist es halt der übernächste Monat: Eingang 30. Juni (Monat Juni geschützt), nächster Monat = Juli (geschützt), ab 01. August = übernächster Monat (nicht mehr geschützt).

Ist ein bissl kompliziert um es hier genau zu erklären. Frag am besten den Banker, wenn Du das neue Konto eröffnest. Der kann es Dir mündlich in 3-4 Sätzen erklären.

Du brauchst nicht sagen, dass du bei deiner Hausbank Schulden hast, das finden die ganz allein raus und du wirst kein neues Konto bekommen. Red mit deiner Hausbank, wandle das Konto in ein P-Konto, dann bleibt dein ALG1 pfändungsfrei, soweit es unter dem Päfndungsbetrag liegt.

Mbcy135 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 14:01

"Red mit deiner Hausbank, wandle das Konto in ein P-Konto"

Was brdeutet das genau ??

Bitterkraut  18.06.2018, 14:40
@Mbcy135

Das bedeutet: Red mit deiner Hausbank. Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutz-Konto. Von diesem kann nur gepfändet werden, was über dem Freibetrag liegt. Der liegt bei um die 1000 euro, genau weiß ich es grad nicht. Deine Hausbank informiert dich.

Jede andere Bank wird Dich ablehnen.

Wende Dich an Deine Bank und laß Dein Kontio in ein "P-Konto" umstellen.

Mbcy135 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 13:57

Was heißt das genau in ein P-Konto umstellen??

Ja, du kannst dir eine andere Bank aussuchen und ein neues Konto eröffnen. Frage gleich nach einem P-Konto, falls dich Deine alte Bank pfänden will.

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto.