Privatperson schuldet mir 1.500 EURO. Was soll ich tun?

7 Antworten

Wie groß sind denn die Chancen, dass Du über einen Anwalt und ein Mahnverfahren Dein Geld siehst?
Wenn bei der Gegenpartei nix zu holen ist, dann bezahlst DU erst einmal Anwalt, Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher ... da läppert sich nicht gerade wenig zusammen und das Geld siehst Du wahrscheinlich nie wieder!
Gut, - wenn auf persönlicher Ebene nix zu bewirken ist, dann bleibt Dir gar nichts anderes übrig ... zumal Du mit dem Mahnverfahren bzw. entsprechendem Vollstreckungsbescheid das Recht erwirkst, das Geld 30 Jahre lang einzutreiben bzw. es zu versuchen. (das heißt aber auch jedesmal erneut den Gerichtsvollzieher zu bezahlen!).
... Oder aber Du schreibst Dein Geld ab, was natürlich recht bitter ist!

Weiß ja nicht in welchem persönlichem Verhältnis Du zu der Person stehst, aber Geld leiht man ja eigentlich meist nur in der Familie oder guten Freunden.
Von daher würde ich einfach noch mal den friedfertigen Weg wählen ... vielleicht mal der Gegenpartei den Vorschlag machen sich auf auf nen Kaffee zu treffen und vernünftig über das Ganze zu reden und nach einer Lösung zu suchen ... so ganz ohne Androhungen. ;-)

Wünsch Dir viel Glück, dass Du Dein Geld doch noch wiedersiehst!

Dazu braucht es keinen Anwalt.

Online einen Mahnbescheid ausfüllen (Gebühren und Zinsen kann man googeln), die Gebühren für den Mahnbescheid zahlen, der wird dann per Gerichjtspost zugestellt. Das ist dieser nette gelbe Briefumschlag mit Zustelldatumsvermerk.

Wird dem MB nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, wird der Schuldtitel rechtskräftig.

Dann beantragt man einen Vollstreckungsbescheid, auch dafür muss man Gebührn auslegen, und dann geht das an den Gerichtsvollzieher... und der veranlasst alles Nötige. Inclusive Eintrag in die Schuldnerliste beim Amtsgericht und dem Schufa Eintrag.

AndreasDerTor  11.09.2018, 10:19

Nur so aus Interesse:

Wäre das Zurückholen des Geldes auch dann möglich, wenn kein Vertrag unterschrieben wurde, sondern es sich nur um eine mündliche Vereinbarung handelte?

ronnyarmin  11.09.2018, 10:58
@AndreasDerTor

Wenn du diese Vereinbarung nachweisen könntest, ja. Verträge können mündlich abgeschlossen werden.

AndreasDerTor  11.09.2018, 12:00
@ronnyarmin

Gut zu wissen, danke ^^

Dea2010  11.09.2018, 16:33
@AndreasDerTor

Ja. Nur wenn dem Mahnbescheid fristgerecht widersprochen wird, muss du Klage führen und die Vereinbarung vor Gericht beweisen.

kiramll 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 10:08

Danke! Anscheinend komme ich leztendlich mit oder ohne Anwalt aufs Gleiche hinaus. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, habe ich gehofft nicht auch noch den Anwalt bezahlen zu müssen. Dann werde ich das jetzt online machen!

Das erste was du nun erstmal tun solltest, ist 1-2x mal eine Mahnung zu schreiben, damit du auch was Nachweisliches neben den Vertrag und der Vereinbarung in den Händen hast. In der 1. Mahnung schreibst halt ne Zahlungsfrist von 7 Werktagen, in der 2. Manhnung (wenn du denn willst) ggf. nochmal das selbe "mit der Mahnung vom XY" vll. als hinweis dazu packen.

Kommt nix, Mahnbescheid einleiten >> widerspricht er nicht >> Vollstreckungsbescheid >> Titel in der Hand dass du 30 Jahre gegen ihn Pfänden kannst >> Gerichtsvollzieher beauftragen.

Hat er nix: Eidesstattliche Versicherung ablegen lassen >> BUMS hat er Schufa-Eintrag: https://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-als-privatperson-und-glaeubiger-einen-schufaeintrag-melden

Übrigens, sämtliche Kosten zu deinen 1500 € muss er natürlich auch tragen, jedoch musst du erstmal in Vorkasse treten um deine Rechte durchzusetzen.
Kannst es ja noch krasser mit einem Seriösen Inkassounternehmen machen ^^

Comp4ny  11.09.2018, 13:17

Zum Thema Pfänden: Damit meinte ich NATÜRLICH auch die Kontopfändung und / oder beim Arbeitgeber (sofern er Arbeit hat) neben der regulären Sachpfändung.

Kannst du halten wie du willst.

Entweder du lässt einen Anwalt einen Brief schreiben (evtl. hast du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, die dafür aufkommt) oder aber du gehst gleich zum Mahnverfahren.

Du musst das selber einschätzen, ob der Anwaltsbrief vielleicht reichen würde. Aber reicht der nicht, dann läufts sowieso auf ein Mahnverfahren hinaus.

Ich würde an deiner Stelle nicht lange Zappeln und ein Mahnverfahren einleiten lassen.
Solange ihr alles schriftlich festgehalten habt, hast du ja Beweise.
Die Kosten wirst du aber zunächst selber tragen müssen.

ronnyarmin  11.09.2018, 10:39

Und wenn bei dem Anderen nichts zu holen ist, wird er die Kosten nie erstattet bekommen uns die 1500€ auch niemals sehen.

Bevor man etwas unternimmt, wofür Geld ausgelegt werden muß. sollte man erstmal klären, ob überhaupt die Chance besteht, dass der Andere zahlungsfähig ist.