kann man einen toten anzeigen --> siehe details?
angenommen ein mensch fügt mir finanziellen schaden zu. kurz darauf stirbt er, hat aber selbst die finanziellen mittel, um einen schadensersatz zu begleichen.
kann man dann einen toten anzeigen? sodass halt seine schuld festgestellt wird und das geld von seinem konto auf meins transferiert wird.
ist nicht real, ist nur ein gedanke von mir
6 Antworten
Nein, bei einer Straf oder Ordnungswidrigkeitenanzeige geht es ohnehin nur sekundär um zivilrechtliche Ansprüche. Eine Anzeige gegen einen Toten würde die Polizei wohl nicht annehmen, kommt bei einem Verfahren heraus dass der Täter verstorben ist, so wird im Gerichtsverfahren gemäß § 206a StPO eingestellt. Man könnte darüber nachdenken ob eine gerichtliche Tatfeststellung sinnvoll wäre, es gibt sie aber im deutschen Recht jedenfalls nicht. Ermittlungen machen aber natürlich Sinn wenn es noch lebende Täter oder Anstifter geben könnte - es wird dann zunächst weiter gegen unbekannt ermittelt. Gelingt es es jemanden zu ermitteln wird ggf. Anklage erhoben, ansonsten wird der Vorgang eben eingestellt.
Man kann vor Gericht klagen, zumindest in den USA. Ob dir dort das Gericht einen Schadensersatz zuspricht oder nicht ist eine andere Sache.
Das habe ich im Internet gefunden, und ja, das ist die Bild-Zeitung ;-))
es ist die bild! nicht die bild zeitung! :)
Nein, so weit ich weiss, ist dies nicht möglich, da eine verstorbene Person nicht parteifähig ist. (siehe Paragraph 50 Abs. 1 ZPO)
Eine Klage die sich gegen den Verstorbenen richtet, richtet sich ausserdem nicht gegen seine Erben.
Gegen einen Toten wird nicht mehr ermittelt.
Wenn du deinen Anspruch beweisen kannst, haben deine Erben den Anspruch eventuell geerbt
Nein, Tote können nicht bestraft werden. (Das wäre ja auch absurd.)
Wenn dir ein Toter zu Lebzeiten Schaden zugefügt hat, musst du dich an dessen Erben wenden. Die sind die Nachfolger, auch im rechtlichen Sinne.