Was tun, wenn Geschwister geliehenes Geld nicht zurückzahlen?
ich habe meiner Schwester ungerne Geld geliehen, da sie es dringend brauchte. Sie ist ihrer Schulden nie treu, vor allem dann nicht wenn die eigene Familie was geliehen hat. Aber es hat sich wieder mal ein dringender Fall bei ihr ereignet. Wenn es die eigene Familie ist und man das Problem vor eigenen Augen hat kann man einfach nicht nein sagen. Hilft man nicht hat man Sorgen, aber hilft man nicht hat man wieder andere Sorgen.
Dieses Mal will ich mein Geld zurück haben. Ich habe das Geld überwiesen und im Verwendungzewck als Kredit vermerkt. Eigentlich wollte ich einen Vertrag unterschreiben lassen, aber ich habe sie nicht mehr zu sehen bekommen, musste schnell überweisen. Als Beweis habe ich nun die Überweisung und die Nachrichten, aus denen hervorgeht das sie am xx.ten durch andere Einnahmen zurückzahlt.
Wie komme im Fall einer ausbleibenden Rückzahlung an das Geld? Reichen diese Beweise?
5 Antworten
rechtlicher Weg wäre eine Kündigung des Darlehensvertrag auszusprechen (Frist sind 3 Monate) und dann Mahnbescheid und klagen. (488 III BGB ist da wichtig)
Kündigen geht auch mündlich, aber schriftlich ist besser wegen Beweisproblemen, aber auf den Zugang achten, dass musst du auch beweisen. Ansonsten kann in so einem Kontoauszug wohl ein Indiz für einen Darlehensvertrag gesehen werden. Vertrag liegt nach deiner Schilderung vor, ob du es beweisen kannst ist wohl eine andere Frage die ich nicht 100% beantworten kann
Ohne was schriftliches mit genauen Terminen, wann sie den Betrag zurück zahlen muss, wird es rechtlich svhwierig. Du kannst sie nur weiterhin nerven (vielleicht auch die Familie etwas mit reinziehen, damit diese ihr auch ins Gewissen reden) und daraus die Lehre ziehen, ihr niemals wieder Geld zu leihen, egal was sie für finanzielle Probleme hat.
Dafür kann man ja bzw muss den Vertrag kündigen.
Wenn kein Rückzahlungstermin vereinbart ist, kannst Du leider nichts machen, dann ist es zwar ein Kredit aber mit beliebiger Laufzeit.
Ich würde erst wieder Geld an sie verleihen, wenn sie die alten Schulden zurückgezahlt hat. Oder nur noch mit Vertrag und vermerktem Rückzahlungstermin.
Wenn es bei Deiner Schwester aber so eng ist, wird sie es eh nicht zurückzahlen können. Wenn sie nichts hat, bringt Dir der Vertrag auch nichts.
Am besten lernst Du ganz schnell, nein zu sagen.
Ach bitte, warum schreibst du was wenn du keine Ahnung hast
Wovon habe ich Deiner Meinung nach keine Ahnung? Von Geld oder von Familienzusammenhalt?
Vom Darlehensrecht
Ach so. Da Du ja mehr Ahnung davon hast als ich, vermisse ich ehrlich gesagt, eine Antwort von Dir, die sich auf die Frage bezieht und meine falsche Behauptung richtig stellt.
488 III BGB, wenn keine Zeit vereinbart ist muss man kündigen. Habs für dich auch mal als Antwort geschrieben.
Du kannst Ihr einen Mahnbescheid zuschicken lassen - vielleicht kapiert sie ja dann die Ernsthaftigkeit Deiner Forderung.
Aufgrund von Beweisen bekommt man kein Geld zurückgezahlt. Geld bekommt man, indem man es einklagt.
wie kündige ich denn? kann Darlehensvertrag auch durch einfache Geldüberweisen zustandekommen? sie erwartet Ende des Jahres eine Zahlung und will damit zurückzahlen.