Was tun, wenn Geschwister geliehenes Geld nicht zurückzahlen?

5 Antworten

rechtlicher Weg wäre eine Kündigung des Darlehensvertrag auszusprechen (Frist sind 3 Monate) und dann Mahnbescheid und klagen. (488 III BGB ist da wichtig)

eniue 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 23:09

wie kündige ich denn? kann Darlehensvertrag auch durch einfache Geldüberweisen zustandekommen? sie erwartet Ende des Jahres eine Zahlung und will damit zurückzahlen.

nanfxD  07.04.2021, 06:39
@eniue

Kündigen geht auch mündlich, aber schriftlich ist besser wegen Beweisproblemen, aber auf den Zugang achten, dass musst du auch beweisen. Ansonsten kann in so einem Kontoauszug wohl ein Indiz für einen Darlehensvertrag gesehen werden. Vertrag liegt nach deiner Schilderung vor, ob du es beweisen kannst ist wohl eine andere Frage die ich nicht 100% beantworten kann

Ohne was schriftliches mit genauen Terminen, wann sie den Betrag zurück zahlen muss, wird es rechtlich svhwierig. Du kannst sie nur weiterhin nerven (vielleicht auch die Familie etwas mit reinziehen, damit diese ihr auch ins Gewissen reden) und daraus die Lehre ziehen, ihr niemals wieder Geld zu leihen, egal was sie für finanzielle Probleme hat.

nanfxD  06.04.2021, 21:32

Dafür kann man ja bzw muss den Vertrag kündigen.

Wenn kein Rückzahlungstermin vereinbart ist, kannst Du leider nichts machen, dann ist es zwar ein Kredit aber mit beliebiger Laufzeit.

Ich würde erst wieder Geld an sie verleihen, wenn sie die alten Schulden zurückgezahlt hat. Oder nur noch mit Vertrag und vermerktem Rückzahlungstermin.

Wenn es bei Deiner Schwester aber so eng ist, wird sie es eh nicht zurückzahlen können. Wenn sie nichts hat, bringt Dir der Vertrag auch nichts.

Am besten lernst Du ganz schnell, nein zu sagen.

nanfxD  06.04.2021, 21:27

Ach bitte, warum schreibst du was wenn du keine Ahnung hast

Neugierig1971  06.04.2021, 21:28
@nanfxD

Wovon habe ich Deiner Meinung nach keine Ahnung? Von Geld oder von Familienzusammenhalt?

Neugierig1971  06.04.2021, 21:30
@nanfxD

Ach so. Da Du ja mehr Ahnung davon hast als ich, vermisse ich ehrlich gesagt, eine Antwort von Dir, die sich auf die Frage bezieht und meine falsche Behauptung richtig stellt.

nanfxD  06.04.2021, 21:31
@Neugierig1971

488 III BGB, wenn keine Zeit vereinbart ist muss man kündigen. Habs für dich auch mal als Antwort geschrieben.

Du kannst Ihr einen Mahnbescheid zuschicken lassen - vielleicht kapiert sie ja dann die Ernsthaftigkeit Deiner Forderung.

Aufgrund von Beweisen bekommt man kein Geld zurückgezahlt. Geld bekommt man, indem man es einklagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung