Schriftliche Begründung zum ALG 2 Erstantrag?
Hallo,
Vorab: ich bin 24, alleinerziehende Mutter von meiner 17 Monate alten Tochter. Ich gehe 20 Stunden die Woche arbeiten, möchte nun aus meinem Elternhaus ausziehen, da es einfach zu eng wird, umso größer meine Tochter wird. Ich teile mir hier ein Zimmer mit meiner Tochter.
Nun zur Frage: Ich habe einen Antrag auf ALG 2 gestellt, da ich mir ansonsten keine Wohnung leisten könnte. Nun möchte das Amt eine schriftliche Begründung zu meinem Antrag. Was genau soll ich da rein schreiben? Theoretisch müsste das doch aus meinem Antrag hervorgehen oder nicht? Ist es noch ein seperater Antrag auf eine Wohnung oder teilt das Amt mir mit in welchem Ort die mir wie viel Miete zahlen? Ich bin ratlos..
Danke schonmal für die Antworten! LG Lischen.
4 Antworten
garnichts - antrag abgeben und freundlich lächeln. weiterhin fragst du direkt nach den maximalen kdu und reichst mit ein:
- antrag auf übernahme der kosten der unterkunft
- antrag auf einzugsrenovierung
- antrag auf umzugskostenerstattung - alleinstehend und somit reichst du drei angebote einer umzugsfirma ein
- antrag auf darlehen für die kaution - wenn notwendig
- antrag auf erstausstattung, wenn notwendig
eine begründung ergibt sich aus deinem antrag und ist selbstverständlich überhaupt nicht notwendig.
du bist deine eigene bg mit deiner tochter und das seit ihrer geburt.
weitere infos findest du hier: www.elo-forum.org
Als Begründung wollen Sie eben wissen wofür du das geld brauchst. Sprich du schreibst rein zwecks Wohnungsfinanzierung. Der Antrag an sich erklärt ja nicht deine situation
die begründung ergibt sich aus ihrem rechtlichen anspruch und dem wissen wie man einen hauptantrag liest. da steht alles drin.
sie benötigt wohnraum für sich und ihr kind, da sie eine eigene bg begründet - fertig. auf eine schriftliche begründung hat das jc kein recht.
Schreib als Begründung, dass Du mit Deinem Kind eine eigene BG begründen willst.
Das Recht dazu hast Du.
die begründung ist hinfällig, darf nicht verlangt werden und ist ihr abzuraten überhaupt so einen zettel mit einzureichen.
Die Begründung warum Du ausziehen willst.
steht im antrag. eine schriftliche begründung ist nicht notwendig und von daher auch nicht abzugeben.