Zwangsversteigerung trotz fehlender Baugenehmigung
Hallo zusammen,
darf ein Haus(10 Jahre alt) versteigert werden, wenn keine Baugenehmigung vorhanden ist? Die derzeitigen Besitzer und die Stadt haben die verloren...
Liebe Grüße
Natalie
6 Antworten
Natürlich kann die Immobilie zwangsversteigert werden.
Ob und in welcher Höhe die fehlende Baugenehmigung den Wert mindert, wird der vom Gericht bestellte Gutachter sagen.
Da kennst Du aber Gutachter schlecht! Die kümmern sich nicht um öffentliches Recht und schon gar nicht, ob eine Genehmigung vorliegt oder nicht!
Eine Wertminderung tritt nur dann ein, wenn das Haus materiellem Recht widerspricht, d.h. nicht genehmigt werden kann. Es sollte also festgestellt werden, ob das Gebäude nicht nur formellem, sondern auch materiellem Baurecht widerspricht.
Gibt es ein Grundbuch mit den notwendigen Eintragungen? Gibt es ein Grundsteuerbescheid? Dann gibt es auch das Haus...
Was soll das Grundbuch mit Baugenehmigungen zu tun haben?? Nichts!!!
also zwar ein bisschen verspätet, aber falls jemand mal auf die Frage stoßen sollte, antworte ich mal im Nachhinein selbst darauf...
Ja, es wäre möglich gewesen und ist damals auch fast dazu gekommen, weil der Bankangestellte, der für die Zwangsversteigerung zuständig war, sich mit dem Makler anscheinend nicht einig war, was der Makler jedoch nicht bemerkt haben sollte (ist klar...) Laut letzterem würde die nicht stattfinden... Nur dadurch, dass wir drei Tage vor dem Versteigerungstermin selbst den Bankangestellen kontaktiert haben, weil es uns komisch vorkam, dass der Termin nicht abgesagt wurde, habe wir erfahren, dass der Makler und er im Streit auseinander gingen... Nach einiger Diskussion, war der etwas schwierige, nette Herr einverstanden, die ZV aufzuheben, wenn wir es schaffen würden am nächsten Tag beim Notar einen neuen Vertrag aufzusetzen....
Das haben wir dann (alles ohne den Makler) gemacht... Wir mussten zwar wieder erneut dafür zahlen, aber immerhin besser, als weiterhin die Miete + den Immobilien - Darlehensvertrag gleichzeitig zu zahlen und unser Traumhäuschen nicht zu bekommen :-)
Klar. Da Grundstück gibt es ja auf jeden Fall. Die Baugenehmigung hat damit rein gar nichts zu tun, wird nur sehr wahrscheinlich zu einer Wertminderung führen.