Schreckschusswaffe transportieren?
Ist es erlaubt eine Schreckschuss pistole ohne Waffenschein, im abgeschlossenen Handschuhfach zu transportieren? Muss man dabei noch weiteres beachten? Und falls die Polizei einen anhalten sollte, wird sowas auch notiert bzw verschriftlicht oder sagen die dann einfach sowas wie: „okay, es ist in einem abgeschlossenen Handschuhfach“ und können nichts weiteres machen. Und wie will man beweisen dass man es wirklich „transportiert“ ich könnte es ja quasi jeden Tag da drinne liegen haben und sagen, dass ich es nur „transportiere“
4 Antworten
Der Charakter des Transports muss ersichtlich sein. Ein abgeschlossenes Handschuhfach ist ein abgeschlossenes Behältnis. Damit darfst du die SSW von einem Ort, an dem du keinen kl WaffS benötigst, zu einem anderen Ort, an dem du keinen kl WaffS benötigst, transportieren.
Ist doch wurscht, ob das abgekauft wird. Den gesetzlichen Auflagen wird entsprochen. Darum geht es. Wenn ich will, hat mein Beifahrer ein extra Köfferchen genau so schnell aufgeschlossen wie das Handschuhfach. Man kann Regelungen immer umgehen.
Was glaubst du, wie schnell ich an eine transportierte scharfe Waffe komme? Genau so schnell. Trotzdem erlaubt das Gesetz das Transportieren einer echten Waffe in einem abgeschlossenen Behälter. Das dauert keine 5 Sekunden, und ich habe die Waffe heraus, dann noch schnell das volle Magazin, welches ich in der Tasche habe, in die Waffe, und schon ist sie feuerbereit.
Wer verstoßen will, kann das. G.s.D. sind die meisten Waffenbesitzer gesetzestreu.
Wer eine Bank überfallen will, kann das, obwohl das verboten ist.
A) Waffe & Munition muss getrennt transportiert werden.
B) Das Behältnis muss ABgeschlossen sein.
C) Sobald du das Behältnis öffnest führst du die Waffe, egal ob geladen oder nicht.
Gilt das auch als getrennt, wenn Waffe und Munition im Handschuhfach sind, aber die Waffe quasi ungeladen ist?
Meiner Meinung nach ja, es gibt aber bestimmt einige Beamte die das anders sehen.
Kannst du schon machen.
Nein ist nicht erlaubt! Im Handschuhfach ist die Waffe zugriffsbereit was als Führen gewertet wird. Damit ist die kleine WBK notwendig.
Ob das Handschuhfach abgesperrt ist, wird da nicht maßgeblich sein. Zugriffsbereit bedeutet „mit wenigen Handgriffen“
Blödsinn. Abgeschlossenes Handschuhfach ist wie ein Abgeschlossenes Köfferchen.
Ein Handschuhfach ist wenn angeschlossen ein verschlossenes Behältnis.
Damit ist die kleine WBK notwendig
Nur blöd dass es die nicht gibt.
Schein, hast recht! Ob das Habdschuhfach als geschlossenes Behältnis gewertet wird, auf die Diskussion möchte ich mich nicht einlassen wollen. Mit Pech eine einzelfallentscheidung. Die Regel ist um die 3sek die man brauchen darf ... dass schaffst unter Umständen auch beim verschlossenen Handschuhfach.
Ziemlich sicher wird das Handschuhfach keine sichere Nummer, ..... 2 Polizisten => 3 Meinungen.
Das ist Blödsinn, das ist normaler Transport.
Würde der Polizeibeamte das einem abkaufen? Weil jeder kann ja sagen, dass die Waffe gerade nur „transportiert“ wird, obwohl es immer im Handschuhfach ist.