Wenn man einen ausländischen Führerschein besitzt, darf die Polizei oder die Staatsanwaltschaft diesen bei Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen einem wegnehmen?
Angenommen man fährt in Deutschland herum mit einem ausländischen Führerschein (aus USA, Grossbritannien, Frankreich oder einem anderen deutschsprachigen Land wie Österreich oder Schweiz...), wenn man dann innerhalb von Deutschland irgendwie eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verkehrsdelikt begeht, darf einem dann der deutsche Staat (deutsche Polizei, Staatsanwaltschaft) den Führerschein wegnehmen?
Und wie ist das mit so Sachen wie Punkten in Flensburg wenn der Führerschein, dessen Ausstellung und Registrierung, ausländisch sind? Also wenn der Führerschein im Ausland erworben und demnach bei den ausländischen Behörden registriert ist?
4 Antworten
Es geht nicht um den Führerschein, wenn etwas aberkannt wird, dann die Fahrerlaubnis. Und ja auch ausländische Führerscheine können beschlagnahmt werden zwecks einer Eintragung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland. § 111a VI StPO
Diese werden dann zurückgegeben und sind logischerweise in Deutschland ungültig.
Das wird in der Datenbank festgehalten. Der ausländische Führerschein ist danach in Deutschland schlichtweg nicht mehr gültig. Bei erneuter Abfrage oder einem Unfall kommt es dann raus.
Das ist ganz einfach. Bei zu starken Verstößen wird einem die Fahrerlaubnis einfach in Deutschland aberkannt. Dies wird im Register vermerkt. Bei erneuter Kontrolle oder einem Unfall kommt es bei der Abfrage heraus. Bei einer Kontrolle bekommst du dementsprechend eine Anzeige und das Auto wird sichergestellt und bei einem Unfall fordert die Versicherung die Kosten von dir zurück.
diesen bei Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen einem wegnehmen?
Nicht auf Dauer, weil es sich um ein ausländisches Dokument handelt. Aber es kann sehr wohl ein Fahrverbot für den deutschen Verkehrsraum ausgesprochen werden.
Hallo.
Die Führerscheine werden nicht eingezogen, aber es wird in Deutschland vermerkt, Falls du wieder auftaucht, hast du eine Barleistung oder Wegnahme des Autos zu rechnen. Auch bei Firmenwagen oder LKW.
Die Bargeldstrafen sind drakonisch. bis zu 50 000€ oder mehr. LKW
Mit Gruß
Bley 1914
Stumpfes Schwert. Erstens weiß ich nicht, wie man auf einer Plastikkarte vermerken könnte, dass der Eigentümer in Deutschland ein Fahrverbot hat, und zweitens habe ich in 4 Wochen einen neuen, beantragt im Ausstellungsland, nach Verlust.