Macht Absperrband aus einem Feld ein Privatgrundstück?
Ich habe eine KX250 Motocross Maschine und fahre immer damit immer nach der Ernte auf einem Feld von meinem Vater rum und baue eine Crosstrecke mit ein paar Kumpels ,die dann im Frühjahr wieder eingeackert wird. Jetzt fährt aber oft die Polizei vorbei und ich frage mich ,ob die uns was tun können wenn ich einfach Absperrband um das Feld spanne. Reicht das um ein befriedetes Grundstück zu haben?
8 Antworten
Das Privatgrundstück darf für andere nicht betretbar sein. Da muss dann sogar das Tor verschlossen sein. Da dürfte kein Flatterband reichen.
Wir hatten 1982 ??? den Fall, dass beim Wintertreffen des Goldwingclubs in der Jugendherberge über Koblenz (die geschlossen hatte - Winterpause) mithin geschlossene Gesellschaft auf dem Gelände, ein 15jähriger mit einer Suzuki 125 VanVan auf dem Hof herum fahren durfte.
Leider war ein Getränkelieferwagen gekommen und hatte das Außentor offen gelassen.
So spazierte dann halt ein Ehepaar auf der Burg herum.
Die kontrollierende Polizei befand: Öffentlich zugängliches Gelände, also Fahren ohne Führererschein etc. und Anzeige.
Ganz klares Nein.
Sowas kolliediert mit dem allgemeinen Betretungsrecht und dem Naturschutz.
Felder, Wiesen und Wälder sind über das allgemeine Betretungsrecht öffentlich und dürfen NICHT abgesperrt werden (Ausnahmen kann es geben für eine Neuaufforstung).
Auch kollidert das mit dem Naturschutz, landwirtschaftliche Flächen sind besonders geschützt. Wo Nahrungsmittel angebaut werden, darf man nicht aus Spass rumfahren.
Warum denkst du das es Motocrossvereine mit eigener Rennstrecke gibt. Davon hat keiner seine private REnnstrecke.
das bedeutet das jedermann die freie Natur geniessen kann und es verboten ist Wälder und Wiesen mit Zäunen abzusperren.
...du solltest deine Augen in den Link stecken, bevor du versuchst, dich zu rechtfertigen.
Bei einem typischen Feld mit seiner Beschaffenheit für nicht geländegängige Fahrzeuge nicht so einfach zugängig ist, braucht es wahrscheinlich noch nicht einmal das Absperrband, solange auch in der Praxis sich keine fremden Verkehrsteilnehmer darauf verirren.
kompletter Unsinn
Keine Gewähr für folgenden Inhalt: https://www.co2air.de/lexikon/eintrag/1296-befriedet-befriedeter-besitz/
und https://de.unionpedia.org/c/Absperrband/vs/Einfriedung
Aber ein Absperrband scheint für deinen Fall eine Einfriedung zu bilden. Bessere Infos kann ich dir leider nicht bieten.
man darf keine Gebiete absperren die öffentlich gewidmet sind
Das Gelände ist ein privater Acker und öffentlich gewidmet. Ob das dem TE weier hilft, kann ich nicht sagen, aber es ist nach wie vor privater Grund und Boden.
ja na klar, jedes Feld, jeder Wald und jede Wiese hat ein Eigentümer. Aber dennoch sind solche Flächen öffentlich gewidmet.
Danke! Diese Differenzierung war mir nicht bekannt.
Musst du nicht einmal. Wenn der Acker deinem Vater gehört, darfst du dort fahren, solange du willst. Dort gilt die StVO nicht.
da gilt das allgemiene Betretungsrecht
Könnte sein???
Aber der Landschaftsschutz????
Möglichst noch mit offener Tröte? So war das doch angedacht?
...du solltest dich erst einmal informieren, was unter einem "allgemeinen Betretungsrecht" zu verstehen ist!
https://de.wikipedia.org/wiki/Betretungsrecht_(Erholung,_Sport)#Deutschland