Ungeladene Schreckschusswaffe bei Polizeikontrolle entdeckt - welche Strafe?
Das Magazin und die Munition waren im Kofferraum und die Waffe im Handschuhfach. Ich hatte eig. keinen Grund die mitzunehmen, war noch wegen Silvester drin. Der Polizist hat die Waffe mitgenommen und meinte das er denkt das ich mir da keine Sorgen machen muss wegen rechtlichen Konsequenzen, weil Magazin und Waffe getrennt waren, aber ich denke da kann trotzdem was auf mich zu kommen. Hab keinen kleinen Waffenschein.
Was nun?
3 Antworten
Führen von PTB-Waffen ist nur mit 'kleinem Waffenschein' erlaubt, darunter fällt auch der Innenraum und das Handschuhfach des PKW.
Geladen oder nicht spielt beim Führen keine Rolle
Transport jst nur in einem VERschlossenem Behältnis erlaubt.
Das sollte mit einem Bußgeld in Bereich 100-300€ erledigt sein wenn sonst nichts vorliegt.
Vmtl. wird die Waffe einbehalten.
Mein Handschuhfach ist verschließbar, es war verschlossen und ich habe es erst aufgeschlossen nachdem ich aufgehalten wurde damit ich die Papiere heraushole. Hab keine vorstrafen
Du hättest sagen müssen, das du gerade eben vor Fahrtantritt die Waffe in das Auto gelegt hast, weil du sie von A nach B transportieren wolltest. Man braucht nämlich keinen kleinen Waffenschein, wenn man die Waffe nur zu Hause auf dem eigenen befriedeten Grundstück/ in der Wohnung aufbewahrt. Du hast dann die Möglichkeit die Waffe von (A) einem befriedeten Grundstück zu einem anderen befriedeten Grundstück (B) zu transportieren, ohne das man diesen kleinen Waffenschein besitzt. Was gut war, dass Waffe und Munition getrennt im Auto aufbewahrt waren. Denke auch nicht das da was kommt, weil der Polizist gemerkt hat das du Verantwortungsbewusst damit umgegangen bist.
Zählt es als Griffbereit wenn das Handschuhfach verschlossen war?
Der Transport solcher Waffen ist auch ohne Waffenschein unter bestimmten Bedingungen noch erlaubt ich denke mal in dem Fall sollte das kein Problem sein.
Griffbereit im Handschuhfach ist kein genehmigungsfreier Transport sondern Führen.