Schreckschuss KWS Handschuhfach?
Würde gerne wissen ob ich mit einem Kleinen waffenschein meine Waffe im handschuhfach gelanden dabei haben darf wenn ich am Steuer bin. Vielleicht kann mir auch jemanden Paragrafen nennen... :)
Danke im vorraus :)
3 Antworten
mit einem kleinen Waffenschein darfst du zwar eine Schreckschusswaffe führen, ABER du darfst diese nicht griffbereit halten. Das heißt sie soll gesichert sein, sie darf nicht geladen sein, das Magazin soll von der Waffe getrennt sein, und sie muss in einen nicht zugänglichen abschließbaren Behältnis sein. Sie einfach nur in einem Handschuhfach in einem Auto zu legen reicht hierbei nicht, auch wenn du das Auto natürlich abschließen kannst. Diese muss eben so gelagert werden das sie nicht schnell zum Einsatz kommen kann weder von dir noch von irgendeinen Beifahrer. Genauere Auskunft kannst du aber bei der Polizei bekommen mit den nötigen § oder aber bei einem Sachkundigen.
Genau,das ist zutreffend
Jetzt wirds aber immer dümmer - welchen Teil an der Definition "führen" im WaffG (siehe anderen Eintrag von mir) hast du denn nicht kapiert, daß du hier die Definition von "transportieren" in den raum wirfst?
HALLO!!!! Für was denkst du , ist ein Waffenschein? (sei es nun der Echte oder nur ein kleiner)
Der sog. Kleine Waffenschein berechtigt dazu Waffen mit PTB Zulassung,also Schreckschuss Waffen ausserhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks zu führen. Das Heisst du darfst sie in der Öffentlichkeit am Mann tragen. Selbstverständlich auch geladen.Ausgenommen davon sind Öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte oder das Oktoberfest.Du mußt aber auch dafür sorgen das sie niemand anderes in die Finger bekommt. Solltest du also dein Auto Verlassen wäre es fahrlässig sie im Handschuhfach liegen zu lassen. Du müsstest sie dann auch mitnehmen. Der KWS kostet übrigens je nach Region so um die 60,- € . Die Gesetzliche Grundlage bildet glaube ich der Paragraph 10 Waffengesetz. Du mußt ausserdem einige Anforderungen erfüllen. Keine Vorstrafen, keine Suchterkrankung und keine Psychische Erkrankung. Und natürlich musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
Hab das Ding seit 1Jahr . Ist offenbar teurer geworden. Naja der die Nachfrage ist ja auch enorm gestiegen.
Kurz und knapp JA
Steht doch auf deinem kleinenWaffenschein, was du alles machen darfst.
§10 WaffG - Das steht, was eine Erlaubnis zum führen einer Waffe ist - unter Punkt 4 auch expliziet für den "kleinen Waffenschein"
WaffG Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
Und genau das tust du - die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben, die du da im Handschuhfach hast..
Gott sei Dank - 100% richtig!
Ich dachte schon , Ich fall vom Glauben ab, nachdem hier einige so einen blödsinn geshcrieben haben, nur weil Sie zu faul waren, "kleinen Waffenschein" zu googlen. Bei uns kostet Der KWS übrigens mittlerweile 100 Ocken...