Schon umgemeldet sein bei Erstantrag von Alg 2 in einer anderen Stadt?

6 Antworten

Du musst in der neuen Stadt gemeldet sein,wie du das machst,ist dein Problem !

Denn erst wenn du da gemeldet bist,kannst du deine Ansprüche beim zuständigen Jobcenter durchsetzen.

Das könntest du nur umgehen,wenn du dich in deinem jetzigen Wohnort beim zuständigen Jobcenter anmelden würdest bzw.eine eigene Unterkunft und Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen würdest.

Und wenn du das dann bekommen hast,musst du nur eine feste Zusage zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in deiner Wunschstadt beim Jobcenter vorlegen,dann bekommst du auch deinen Umzug und die damit verbundenen Kosten genehmigt.

Du musst an dem Ort, wo du ALG2 beziehen willst, gemeldet sein. Das bedeutet nicht, dass du dort eine Wohnung haben musst, du kannst auch bei Freunden oder Verwandten "unterschlüpfen". Aber ohne gemeldet zu sein, wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet, weil man Reisender in Sachen Hart-IV werden könnte und in mehreren Städten Gelder beantragen. Wegen einer Meldeadresse kannst du dich vielleicht bei einer Hartz-IV-Beratungsstelle schlau machen.

FunkerFlug 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 14:16

Ohjeh...ich wüßte keinen, der mich aufnehmen würde.

Deine beiden "Sachbearbeiterinnen" sitzen irgendwo in einem CallVenter und haben lediglich die Aufgabe dich abzuwimmeln oder höchstens mal eine Kontonummer zu ändern.

Wenn du von einer Behörde etwas willst, wirst du dich schon mindestens einmal dort hin begeben müssen.

In der Stadt in die du ziehen willst, kannst du dich erst anmelden, wenn du eine Wohnung hast. Also kannst du dort auch keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

Zuständig ist die Arbeitsagentur an deinem jetzigen Wohnort. Und dort musst du Anträge stellen BEVOR du irgendwelche Verträge unterschrieben hast. Rückwirkend gibt es ÜBERHAUPT nichts.

FunkerFlug 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 14:19

Ja habe auch vor zu den Jobcenter zur fahren. Ja aber was ist dann mit der freien Wohnortswahl die angeblich laut Gesetz gelten soll? In Jobcenter die eigendlich für mich zuständig wären, wurde mir gesagt, dass ich mich eben an das Jobcenter wenden soll, wo ich auch hinziehen möchte. (Und da war ich persönlich fragen.)

DerHans  08.09.2014, 14:22
@FunkerFlug

Wenn du dir einen Umzug leisten kannst, kannst du tatsächlich deinen Wohnort frei wählen.

Wenn aber jemand anders für dich zahlen soll, musst du dich schon an dessen Regeln halten.

Wenn du versuchst solche Angelegenheiten am Telefon zu erledigen läufst du nur vor eine Wand.

Was hast du denn bis jetzt gemacht? Du kannst ja nicht bis 25 nur zu Hause rum gesessen haben?

FunkerFlug 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 14:31
@DerHans

Ja also ich habe nicht beabsichtigt einen Antrag auf Kosten für den Umzug zu beantragen. Das kann und werde ich selbst regeln. Habe noch Ersparnisse. Also sieht das doch wieder etwas anders aus oder?

Ja Telefon bringt echt nichts. Habe ich mitbekommen. Daher werde ixch persönlich vorsprechen.

Versucht Abschluss Nach zu machen. Ging nicht wegen Dyskalkulie... Dann habe ich eben ein Bundesfreiwilligendienst gemacht, was ich am neuen Wohnort noch einmal machen dürfte.

Du musst dich da melden wo du jetzt wohnhaft bist. Dann beantragst du deine eigene Wohnung und legst entsprechende Wohnungsangebote vor.

Dann wird dein Umzug genehmigt und deine Unterlagen werden ans Jobcenter des neuen Wohnortes weitergereicht. Da wirst du dich dann vorstellen und weiter gehts.

Alternativ dazu zahlst du den Umzug und die erste Miete selbst und meldest dich in der neuen Stadt erst dann beim Jobcenter. Nachteil ist dass die Erstausststtung der Wohnung vllt abgelehnt wird. Du musst auch unbedingt darauf achten, dass die Wohnung angemessen ist im Sinne des Jobcenters. Also nicht zu teuer und zu groß.

FunkerFlug 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 14:44

Ja aber die vom Jobcenter hier, sagten mir dass ich mich beim Jobcenter des Ortes melden solle wo ich hinziehen möchte. Die sind dann für mich nicht zuständig. Sondern das "Neue".

FrauWinter  08.09.2014, 14:48
@FunkerFlug

Ja die wollen sich keine Arbeit machen und Geld sparen. Du gehst hin und beantragst alg2 und sagst nichts von deinen Umzugsplänen.

FunkerFlug 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 14:54
@FrauWinter

Aber dann genehmigen die mir den Umzug doch gar nicht mehr, wenn ich von denen dann das Alg2 bekomme oder?

du nimmst drei angebote mit zum jobcenter und legst diese dort vor und fragst ob dir eines davon bewilligt wird. du könntest weiterhin an den wohnraum deiner eltern verwiesen,da du keinen dringenden grund für den auszug nennst. wie wäre es erstmal mit arbeit suchen, arbeiten gehen und dann mit eigener wohnung`?