Abgemeldets Auto auf fremden Grundstück?
Auf meinem Grundstück stehen seit 4 Wochen 3 PKW ohne Kennzeichen.
Die Polizei und das Ordnungsamt sind nur für öffentliche Bereiche zuständig.
Darf ich die Auto entsorgen oder auf die Straße(Bürgersteig) ziehen).
Die Autoverwerter würden die PKW kostenlos abholen,ich muß aber dafür unterschreiben,wie sieht das rechtlich aus.
7 Antworten
Meine Laienmeinung ohne Gewähr: Ich würde, wenn mir jemand etwas auf mein Grundstück stellt wie z.B. hier ein abgemeldetes Auto davon ausgehen, dass der ehemalige Eigentümer sein Eigentum aufgegeben hat, wenn er es nicht binnen kurzer Zeit wieder abholt. Also Verwerter anrufen, abholen lassen und den Rest aussitzen, so würde ich es machen nach 4 Wochen
um auf der sicheren Seite zu sein, schalte einen Anwalt ein, der kann dann den/die (ehemaligen) Besitzer ermitteln und kann alles in die Wege leiten. somit bist du rechtlich geschützt und kannst den Besitzern entsprechende kosten in Rechnung stellen.
- Lagerkosten
- evtl. Reinigungskosten durch ausgelaufene Flüssigkeiten
- die Anwaltskosten
- Schäden die an deinem Eigentum, hier Grundstück, entstanden sind. den sollte Altöl in den Boden laufen kann das sehr schnell sehr teuer werden.
Wie kommen die denn auf dein Grundstück? Da sie ja offensichtlich dir gehören, kannst du die auch abschleppen lassen.
Über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer kannst du bei der Behörde den Halter ermitteln, allerdings soweit ich das noch weiß, kostet das pro Abfrage um die 5 Euro. Dann kannst du den Halter auffordern seinen Schrott abzuholen und die 5 Euro zurückverlangen.
Aber ich habe das dumpfe Gefühl, du wirst vom Halter keinen Cent bekommen.
Wenn das Auto auf deinem Privatgrundstück ohne Kennzeichen abgestellt wurde, der Wagen nach deiner Schätzung nur noch Schrottwert ist, würde ich den an Autoverwerter übergeben und dich auf §959 BGB berufen, sofern der Eigentümer dennoch auftauchen sollte.
Sicher, dass es nicht ausgeräumte gestohlene Karren sind, die man widerrechtlich bei dir "entsorgt" hat? (Die nicht verwertbaren Reste)
Über die Polizei lässt sich ermitteln, WEM die Rostlauben zuletzt gehört haben! Und diese Personen haben die Entsorgung zu zahlen.
Wenn dir das zu viel Aufwand ist... es gibt genügend Autoaufkäufer, die auch solceh Karren für wenig Geld aufkaufen und abholen.
Da ist nichts zu befürchten... sollte einer der Vorbesitzer bei dir aufschlagen, kann man ihm sehr deutlich klar machen, dass das illegal ist und bei Anzeige hohe Bußgelder drohen.
In Betracht kommt hier vor allem der Straftatbestand des unerlaubten Umgangs mit Abfällen nach § 326 StGB. Hierunter fallen etwa Abfälle, durch die die nachhaltige Verunreinigung eines Gewässers, der Luft oder des Bodens droht. So etwas droht beispielsweise dann, wenn jemand seinen Schrottwagen abstellt.Nachzulesen hier https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/illegale-muellentsorgung-muellverbrennung-bussgeld-strafen
Also sieh zu, dass du den Schrott los wirst, ev. sogar gegen kleines Geld an so ne Type, die "Ich kaufe jedes Auto"-Kärtchen an jedem Auto hinterlässt. Da wird nix nachkommen.
Das scheint mir die bislang beste Vorgehensweise zu sein.