Gilt eine breite von 1,5 m auf den Privatgelände bereits als Grundstückszufahrt?


07.09.2020, 16:06

Hier nun noch die Skizze, wie das ganze aussieht.

Handelt es sich hierbei nun um eine Grundstückszufahrt, obwohl "nur 1,5 m" Grundstück zur Straße vorhanden sind?

4 Antworten

Du dürftest nur verbieten, dass jemand den 1,5m breiten Streifen von Deinem Grundstück so wie Du als halben Parkplatz mitbenutzt.

Steht das Fahrzeug jedoch komplett auf der Straße, darf das fremde Fahrzeug dort völlig legal parken und Du darfst es auch nicht verbieten, außer das Fahrzeug steht vor einer echten / offiziellen Grundstückszufahrt, welche immer durch einen abgesenkten Bordstein ganz klar ersichtlich ist.

fragender200 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 08:49

Der Bordstein ist hier abgesenkt - unser Grundstück grenzt direkt an die öffentliche Straße. Zählt das etwas auch schon als Zufahrt?

diewoelfin0815  08.09.2020, 09:25
@fragender200

Nicht unbedingt, z.B. kann es anders sein, wenn die Absenkung über die komplette Grundstücksbreite anhält oder gar über die komplette Straßenlänge.

Außerdem soll eine solche Absenkung ja lediglich eine komplette Zufahrt auf Dein Grundstück ermöglichen, nicht aber "VIP-Stellplätze" unter Verwendung öffentlicher Flächen schaffen und somit den sonstigen Nachbarn entziehen.

Wäre der bei Dir ja leider nur 1,5m breite Streifen incl. Absenkung vor dem Haus so breit, dass Du dort Stellplätze mit wenigstens den offiziell notwendigen Mindestmaßen komplett dort errichten könntest, wäre es was anderes. Aber selbst dann wäre erst zu prüfen, ob es von der Stadtverwaltung eine Stellplatz-Höchstzahl für die Grundstücke in diesen Bereich gibt (ist in manchen dicht besiedelten Städten so) und zudem auch ob Du durch die dafür errichteten Stellplatz-Pflasterungen nicht die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von Deinem Grundstück überschreitest!

fragender200 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 11:15
@diewoelfin0815

Danke Dir für die wertvolle Info. Weißt Du zufällig, was wie offiziell notwendigen Mindestmaße sind (3m?)?.

Danke

diewoelfin0815  08.09.2020, 12:22
@fragender200

Google mal "Garagen- und Stellplatzverordnung" und schreibe noch Dein Bundesland dazu. Darin findest Du eigentlich alles diesbezüglich. (Nicht wundern: die genaue Bezeichnung der Verordnung variiert geringfügig je nach Bundesland)

Viel Erfolg und gern geschehen! 👋☺️

fragender200 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 14:40
@diewoelfin0815

Mir fällt noch etwas ein. Könnte ich hier evtl. einen Fahrradstellplatz gründen und damit verhindern, dass mir jemand diesen Teil zuparkt?

diewoelfin0815  08.09.2020, 18:46
@fragender200

Nicht wirklich. Zum einen müssen dafür gemäß DIN-Norm außer den Radstellplätzen auch noch direkt davor liegende Zufahrts-/Rangierflächen auf Deinem Grundstück eingeplant werden, was gemäß Deiner Skizze schon mal eine waagerechte Anordnung zwingend erforderlich machen würde, dann muss auch nicht über die komplette Breite eine Zufahrt ermöglicht werden, sondern es reicht bereits ein schmaler 0,70-1,00m breiter Streifen und zu guter Letzt dürftest auch Du dann nicht dauerhaft davor parken und so permanent die Ausfahrt der Fahrräder behindern. In gewissem Maße wird das zwar toleriert, aber das kommt dann auch auf die genauen Gegebenheiten an. Auch kann es sein, dass Du bezüglich der Anordnung der Radstellplätze Auflagen vom Bauamt bekommst, gerade damit keine öffentlichen Pkw-Stellplätze verloren gehen. Und eine stillschweigende längerfristige Umnutzung der Flächen kann Dir im Worst Case sogar unschöne Bußgeldbescheide und weitere unangenehme Auflagen einbringen. Also ich würde an Deiner Stelle diese Idee nicht weiter verfolgen!

Hier noch einige Infos, wie viel Platz Du für Fahrradstellplätze und die davor zwingend erforderliche Zufahrts-/Rangierfläche benötigst:

https://www.ziegler-metall.de/media/pdf/ca/33/ab/Flaechenoptimierung.pdf

(Die DIN 79008-1:2016-05, in der die vielen Maßvorgaben und sonstigen Auflagen dazu ganz detailliert drin stehen, hier zu posten könnte ernsthafte rechtliche Schritte nach sich ziehen und spare ich mir daher mal.😉)

Gemütliche Grüße! 👋☺️

Eine Zufahrt ist das nicht. Gibt es keinen Bürgersteig, auf dem die Autos dann ja ständen?

Falls die Fahrbahn direkt an der Grundstücksgrenze beginnt, könntes du das zwar so machen wie du gedacht hast, allerdings würde ich das schlicht als Privatgrundstück beschildern.

fragender200 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 08:48

Hallo, nein, einen Bürgersteig gibt es nicht. Der Bordstein ist abgesenkt - unser Grundstück grenzt direkt an die öffentliche Straße. Wir parken die Autos immer nah ans Haus ran, so dass diese auf die öffentliche Straße überhängen.

Aber dürfte ich ein Schild aufstellen (Privatgrundstück - Parken verboten)?

Kleidchen2  08.09.2020, 09:20
@fragender200

Das Schild kannst du aufstellen, aber du wirst es nicht verhindern können, dass jemand vor den Haus auf der Straße parkt.

Grundstückszufahrt und Parkfläche sind zwei völlig andere Dinge

Das verstehe ich nicht. Vor Einfahrten und bei abgesenktem Bordstein darf nicht geparkt werden, so bei uns die Spielregeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung