Schneeräumen für Garagenzufahrt
Meine gemietete Garage(neinfahrt) liegt auf der Hinterseite des Hauses, so dass ich ca. 500m durch die Stadt dorthin laufen muss. Dort liegen eine Einfahrt zum Grundstück und 2 Garagen nebeneinander.
Wenn es jetzt schneit oder friert,
a) muss ich diese ca. 3m Länge auf dem 1m breiten Fußweg räumen?
b) wenn JA, während welcher Uhrzeiten?
c) bin ich, falls ich das nicht mitbekommen habe oder nicht zu Hause bin, durch meine Haftpflichtversicherung abgesichert?
d) muss ein Garagenmieter auch für den anderen(unbekannt, wohnt woanders) einspringen?
3 Antworten
Der Eigentümer ist in erster Linie für das Schneeräumen verantwortlich. Wie steht es denn in deinem Mietvertrag drin? Hast du die Schneeräumpflicht übernommen? Dann musst du es natürlich machen. Die deines Nachbarn geht dich aber nichts an. Es sei denn er bittet dich darum und du erklärst dich bereit dazu. Aber auch das gilt nur solange wie du einverstanden bist. Morgens um 7 Uhr bis abends um 20 Uhr gelten die Räumzeiten.
a) muss ich diese ca. 3m Länge auf dem 1m breiten Fußweg räumen?
Was steht denn dazu in deinem Mietvertrag ? Könnte es auch sein, dass die beiden Mieter dieser beiden Garagen die Räumung im Wechsel durchführen sollen ?
b) wenn JA, während welcher Uhrzeiten?
Dafür gibt es keine festen Uhrzeiten, da ja nicht bekannt ist, wenn dort Schnee liegt.
c) bin ich, falls ich das nicht mitbekommen habe oder nicht zu Hause bin, durch meine Haftpflichtversicherung abgesichert?
Wenn Du nicht zu Hause bist, oder im Urlaub hast Du ja auch gar keine Chance den Schnee zu räumen. In diesem Fall müsste dies dann der andere Garagenmieter tun, solltest dies aber mit ihm absprechen. Alternativ dem Hauseigentümer mitteilen, der dafür ja auch haftet.
Eine Haftung kann ich hier nicht erkennen, also würde deine Privathaftpflicht einen nicht von dir verursachten Schaden abwehren.
d) muss ein Garagenmieter auch für den anderen(unbekannt, wohnt woanders) einspringen?
Unbekannt ist dieser sicherlich nicht. Den namen mit Anschrift kann man vom Vermieter erfahren. Aber grundsätzlich ist maßgebend, was im Mietvertrag steht.
Allerdings stellt sich mir noch die Frage, wer außer den beiden Garagenmieter hat auf der Zufahrt zu den Garagen überhaupt etwas zu suchen ?
Die Verkehrssicherungspflicht unterliegt dem Grundstückseigner. Er kann sie aber auf den Mieter delegieren.
Wenn du das nicht leisten kannst (oder willst), musst du eben jemanden dafür bezahlen
Deine Haftpflichtversicherung zahlt natürlich NICHTS, wenn du einfach nicht räumst.