Schneeräumen als Hinterlieger (NICHT Gehweg)
Hallo! Wir sind Hinterlieger und müssen, um unser Grundstück zu erreichen, über den Hof unseres Nachbarn (Einfahrt ist zw. 6 und 8 m breit und ca. 20 m lang). Frage: Ist unser Nachbar verpflichtet, die Einfahrt zu räumen, wenn hoher, unbefahrbarer Schnee liegt? Er räumt nämlich immer nur um sein Haus bzw. Auto herum. Wenn er im Urlaub ist, lässt er jemanden für sich räumen (der dann ab und zu so lieb ist und auch unseren Weg räumt). Dieser ist jedoch meistens dann krank und wir müssen räumen. Ist das richtig oder gibt es ein Gesetz, dass der Nachbar die Einfahrt freizuräumen hat. Wir wohnen in Bayern. Schließlich geht es ja hier auch um unsere Sicherheit, die wir auf seinem Grundstück auf Spiel setzen. Vielen Dank für eine Antwort.
5 Antworten
wenn du mal ein bisschen googelst kannst du lesen, dass eigentlich alle Fragen rund um das Wegerecht im Kaufvertrag geregelt sein müssten. Es ist keineswegs so, dass der Vordermann dir den Weg freiräumen muss. Du hast Wegerecht, also auch Pflichten. Je nach Bundesland bist du sogar zur Strassenreinigung verpflichtet.
gibt auch Hinweise für Hinterliegergrundstücke....
Das ist Privatrecht, da kein öffentlicher Weg.
Ich würde nicht für Dritte räumen, wenn einer fällt übernimmt es eh meine Haftpflichtversicherung, bzw,. wehrt die Forderung für mich ab.
Wenn auch du den Weg benutzt, dann mach den Weg soweit frei, wie ihn benötigst.
Seid ihr Eigentümer des Grundstücks, müsst ihr dafür sorgen. Der Postbote muss freien Zugang zum Kasten haben.
Nein, wir sind nicht der Eigentümer, wir sind der Hinterlieger. Soweit ich weiß, ist jeder Eigentümer für die Sicherheit anderer auf seinem Grundstück verantwortlich - deshalb meine Frage, ob er räumen muss.
Also ihr nutzt kostenlos das Grundstück des anderen und wollt nicht mal den Schnee schieben .... euch möchte ich nicht als Nachbarn haben.
Frage richtig lesen!!! Das hat keiner behauptet. Es geht hier rein um die Frage zur Verpflichtung des Eigentümers. Es steht nirgendwo geschrieben, dass wir es nicht machen oder nicht machen möchten!
Rein rechtlich ist es sein Grundstück und er haftet für Schäden die durch das nichträumen entstehen, egal ob euch oder anderen die Schäden entstehen. Er kann aber die Pflicht auf andere übertragen, dann haften beide. --> ja theoretisch ist er verpflichtet!
aber praktisch ist er nicht verpflichtet. Schaut mal im Kaufvertrag nach und ansonsten ist das eine privatrechtliche Sache, die ihr regeln müsst. Ihr habt das Recht den Weg zu nutzen und damit auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass man diesen unbeschadet begehen kann.
@GuterWolf .... aber wer haftet, wenn der Weg durch einen Dritten benutzt wird? Denn der Geschädigte wird immer gegen den Besitzer des Grundstückes vorgehen. Ich bin als Vertriebler oft auf fremden Grundstücken unterwegs und ich würde immer den Grundstücksbesitzer bei Schäden haftbar zu machen.
Ich habe gegoogelt, jedoch drehte sich hier in den Themen alles um Reihenhäuser (ist ja bei mir nicht der Fall) . Vielen Dank, das war die erte hilfreiche Antwort hier! :o)