Schmuck von Verstorbenen geschenkt bekommen, Erbmasse?

3 Antworten

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Gurkentopf , Du hast Recht. Dieser Schmuck fällt in die Erbmasse. Hatten die Eheleute allerdings ein Testament , in dem sie sich zu gegenseitigen Erben gemacht haben......darf er mit dem Erbteil seiner verstorbenen Frau machen was er will.

Wenn Dir diese Schenkung unangenehm ist, lehne sie mit der Begründung ab, daß auf diese Erbstücke die Kinder ein Anrecht zur Erinnerung haben......

Gurkentopf 
Beitragsersteller
 22.05.2011, 12:27

So denke ich allerdings auch. Er will mir den ganzen Schmuck geben. Rollex Uhr, teure Armbänder und Ringe aus Gold.( sie haben mal sehr gut verdient und viel Geld in Schmuck investiert) Ich würde mir, wenn überhaupt vielleicht einen Ring aussuche wollen, zur Erinnerung. Das reicht, finde ich. Dann ist er auch nicht beleidigt, oder ? Den rest soll er lieber seiner Nichte vermachen...

BEAFEE  22.05.2011, 12:30
@Gurkentopf

Ja....so würde ich es auch machen......

Das wird er verstehen .......

Übrigens bewunderswert, daß Du Dir so viele Gedanken darüber machst !!! Andere würden einfach nur einsacken..........^^^^^^

Gurkentopf 
Beitragsersteller
 22.05.2011, 12:51
@BEAFEE

Das ist nicht meine Art. ich helfe gern, auch mal ohne nach dem Geld zu schauen oder nach dem Vorteil, den ich daraus ziehen könnte. Außerdem haben die beiden sich immer rührend um unsere Katzen gekümmert.

ER hat eine Tochter aus erster Ehe,ok. Aber die ist dann nicht mit der Erblasserin verwandt. Eine Nichte ist erst Erbin zweiter Ordnung und erbt nur, wenn KEINE erben erster Ordnung vorhanden sind.

Erben erster Ordnung sind der Ehemann udn die leiblichen Kinder der Verstorbenen.

Sind außer ihm keine leiblichen Kinder der FRAU am Leben, dann ist er Alleinerbe und kann über das Erbe nach Belieben verfügen.

Du kannst den Schmuck also annehmen.

Wenn er Alleinerbe ist kann der mit den Sachen machen was er will, wenn die Frau ein Testament hinterlassen hat, woraus hervorgeht, wer was bekommen soll wird es Schwieriger. Eigentumsverhältnisse erst genau klären und dann annehmen.

Gurkentopf 
Beitragsersteller
 22.05.2011, 12:23

Ein testament in dem Sinne besteht nicht. Die Nichte hat nur generalvollmacht, falls die beiden sich nicht mehr selbst "helfen" können. Demenz , Alzheimer ectr. Sie hat dann die Vollmacht, alle ihre Geschäfte zu erledigen . So wie ich es verstanden und gelesen habe( Er hat es mir zu lesen gegen, ist aber schon eine Weile her)