wie formuliert man am besten ein Kontaktverbot?
Hallo liebe Leute,
Ein Ehepaar wird seit Jahren von der Ex des Mannes gestalkt. Vor sieben Jahren hat der Mann eine einstweilige Verfügung durch ein Amtsgericht gegen sie erwirkt und da war Zeitlang die Ruhe. Dann immer wieder ein oder andere Versuche, die neue Familienleben zu zerstören. Das war ihr erklärtes Ziel.
Weil die neue Frau eine sehr sehr traumatische Erfahrungen von ihr hat, bekommt sie fast eine Panik, wenn die Ex sich irgend wie und irgend wo auftaucht.
Heute ist wieder so weit. Die Ex hat den Sohn des Paares angerufen. Woher sie die Nummer bekam, ist ein Rätschel. Die Ex versucht so die Familie zu verunsichern Sie hat die Telefonnummer von ihm.
Nun, wo findet man eine Formulierung der Kontaktablehnung, damit man beim Nächsten einen Anwalt nimmt?
allen herzlichen Dank voraus,
Grüsse,
6 Antworten
das macht alles der anwalt. dann geht es gerichtlich.
ihr könnt auch zur
Polizei gehen das ist heute ein Straftatbestand.
Das ist ein guter Rat. Ich habe nur an eine anwaltliche Unterlassung gedacht.
Telefonnummern kann man blockieren. Für weitere Verfügungen bitte den Anwalt kontaktieren.
Das lässt sich leider kaum lesen. Das wirst du wohl selbst aussprechen müssen, das nimmt dir niemand ab. Du kannst auch gleich den Anwalt das erledigen lassen, wenn es dir wichtig ist
Für alles gibt es Muster-schreiben aber dieses finde ich nicht.
Das formuliert der Anwalt für euch. dem müßt ihr nur erzählen, worum es geht.
Nicht lange drum rum reden
Gleich zum Anwalt gehen!
Ich wurde von meinem Ex auch belästigt, da war ich sofort beim Anwalt
Rumreden bringt da nichts
Wenn du keinen Rechtschutz hast denn ja!
Oder du stellst Antrag auf Prozesskostenhilfe
Aber überlege mal was ist dir lieber einmal 150€ zu bezahlen, und deine Ruhe haben, oder immer in Angst leben zu müssen?
Glückwunsch, dass du es geschafft hast! Ohne die Willenserklärung, dass man nicht kontaktiert werden möchte, muss man den Anwalt selbst bezahlen, oder?