wie formuliert man am besten ein Kontaktverbot?

6 Antworten

das macht alles der anwalt. dann geht es gerichtlich.

ihr könnt auch zur
Polizei gehen das ist heute ein Straftatbestand.

alleineschwer 
Beitragsersteller
 27.12.2018, 18:06

Das ist ein guter Rat. Ich habe nur an eine anwaltliche Unterlassung gedacht.

Telefonnummern kann man blockieren. Für weitere Verfügungen bitte den Anwalt kontaktieren.

Das lässt sich leider kaum lesen. Das wirst du wohl selbst aussprechen müssen, das nimmt dir niemand ab. Du kannst auch gleich den Anwalt das erledigen lassen, wenn es dir wichtig ist

alleineschwer 
Beitragsersteller
 27.12.2018, 17:59

Für alles gibt es Muster-schreiben aber dieses finde ich nicht.

Das formuliert der Anwalt für euch. dem müßt ihr nur erzählen, worum es geht.

Nicht lange drum rum reden

Gleich zum Anwalt gehen!

Ich wurde von meinem Ex auch belästigt, da war ich sofort beim Anwalt

Rumreden bringt da nichts

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
alleineschwer 
Beitragsersteller
 27.12.2018, 18:03

Glückwunsch, dass du es geschafft hast! Ohne die Willenserklärung, dass man nicht kontaktiert werden möchte, muss man den Anwalt selbst bezahlen, oder?

BloodyMary1979  27.12.2018, 18:17
@alleineschwer

Wenn du keinen Rechtschutz hast denn ja!

Oder du stellst Antrag auf Prozesskostenhilfe

Aber überlege mal was ist dir lieber einmal 150€ zu bezahlen, und deine Ruhe haben, oder immer in Angst leben zu müssen?