Angeleinter Hund beisst freilaufenden Hund. Wer haftet?
ich war mit meinem Hund auf einer Freilauffläche für Hunde, die durch normale Wege abgegrenzt ist. Auf diesem Weg ist ein Mann mit angeleinten Hund lang gelaufen. Mein Hund ist zu dem anderen gelaufen und ist zu mir zurück gekommen. Kurz darauf ist mein Hund nochmals dort hin gerannt und wurde beim vorbei gehen gebissen. Ohne sich zu wehren ist mein Hund wieder zu mir gekommen mit Bissverletzung in der linken Bauchwand.
Wer haftet für entstandenen Schaden?
7 Antworten
Meist gibt es immer eine Teilschuld - die Haftpflicht des Hundehalters mit dem angeleinten Hund wird wohl dafür aufkommen - sofern er eine solche Versicherung hat.
Aber mal so nebenbei: du hast eine Aufsichtspflicht und wenn dein Hund ohne Leine rumläuft, hast du dafür zu sorgen, dass er nicht einfach so zu anderen Menschen oder Hunden rennt - es gibt immer Gründe, warum andere Hunde an der Leine sind, das sollte man beachten und akzeptieren - du hättest deinen Hund abrufen und gar nicht erst hinrennen lassen sollen.
Derartige Vorfälle werden von den Gerichten immer wieder - auch nach den genauen Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedlich entschieden. Oft läuft es auf eine geteilte Schuld hinaus, genau so oft auch auf eine alleinige Schuld des Halters des nicht angeleinten Hundes. Letztlich hat sich ja hier eine normale Tiergefahr verwirklicht, die nicht eingetreten wäre, wenn Deine Hund nicht zu dem anderen frei hingelaufen werden.
Bei Beißereien unter Hunden werden die Kosten immer gegeneinander aufgewogen. Da es hier nicht um ein Schuldprinzip handelt, sondern eine Gefährdungshaftung besteht, zahlt eine Haftpflichtversicherung des Halters. Es hätte anders ausgesehen, wenn dein Hund unter Missachtung der Leinenpflicht frei herum gestreunt wäre.
Derjenige der seinen Hund nicht davpon abgehalten hat zu einem angeleintzen Hund m,ehrmals zu rennen. Derjenige der vorher nicht mit dem Besitzer Kontakt aufgenommen hat um zu klären ob die sich kennenlernen dürfen.
Du haftest weil du schuld bist!!!
Ob die Gerichte das auch so sehen liegt im Ermessen des Richters. Nur weil es auf ner Auslaufzone war hast du nicht das Rexcht deinen Hund unkontrolliert rumlaufen zulassen
Das ist eine gute Frage.In manchen Gemeinden ist Leinenpflicht.Also könnte man dir die Schuld geben,weil dein Hund nicht angeleint war.Mir ist aber auch mal dasselbe passiert..
Freilaufzone, hat er doch geschrieben.